Rechtsstaat oder Willkürstaat?
Schutzhaft im modernen Zeitalter
Ich möchte hier über meines erachtens nach besonders willkürliche polizeilichen Maßnahmen (überwiegend Freiheitsentziehungen), über willkürliche richterliche Beschlüsse/Urteile/Anordnungen berichten - einen Anspruch auf Vollständigkeit habe ich dabei nicht... das wäre zu viel Stoff!
Überwachung, Verhaftungen rein präventiv "zur Gefahrenabwehr", etc... das Eichhörnchen kommt zu Wort in einem Bericht auf dem NDR(2010)
5. "Schutzhaft" in Giessen (15. Juli 2009)
Am 15. Juni 2009 wurde ich in Gießen verhaftet, weil ich bei
einer politischen Versammlung wenige Meter an der Fassade eines öffentlichen Gebäudes
geklettert bin und mit Kreide ein paar Worte gegen Gentechnik gemalt
habe. Diese Verhaftung habe ich als besonders willkürlich
empfunden.
Derzeit lauft eine
juristischen Auseinandersetzung zu
der Rechtmäßigkeit dieser polizeilichen Maßnahme vor dem
Verwaltungsgericht - Das Oberlandesgericht
erklärte bereits die Maßnahme für von Anfang an und insgesamt
rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht rügte 2010 nach einer mündlichen
Verhandlung die rechtswidrige Durchfühung der Freiheitsentziehung
(Nackt Entkleiden, etc.) Hier die PM vom Verwaltungsgericht selbst und ein Artikel in der Gießener allgemeine
Meine Anzeige Anzeige, vomm 12. August 2009
gegen die beteiligten Polizeibeamten läuft noch. Gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die Beamten habe ich im Dezember 2011 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Die Polizisten handelten nicht schuldhaft, weil sie die gesetze
nicht kenne und nicht wussten, dass sie mir meiner Freiheit
rechtswidrigerweise berauben, so die Begründung der Staatsanwaltschaft Gießen (näheres dazu in einem Blog-Artikel vom Eichhörnchen).
Das Verfahren gegen Richterin Fouladfar wurde bereits 2010 eingestellt. Richter kann man nicht anklagen, das würde deren Unabhängigkeit
gefährden!!
Dokumente:
* MP3 Mitschnitt eines Referats des Eichhörnchens und des RA Tronje Döhmer
bei der Veranstaltung "Wie weit darf Gewaltfreiheit gehen?" am
27.4.2010 in Marburg -Veranstalter war die Humanistische Union. Es ging
unter anderem um dem Vorfall mit der Verhaftung in Gießen.
* Beschluss vom Landgericht Giessen, Az. 7 T 255/09 von August 2009 : Die Freiheitsenziehungsmaßnahme war RECHTSWIDRIG!
* Oberlandesgerichtsbeschluss und Pressemitteilung des OLG selbst! Die Freiheitsneziehung war insgesamt von Beginn an rechtswidrig.
Weitere Presse dazu: PM vom Eichhörnchen auf Scharf-links, Gießener Allgemeine, Red Globe, Gießener Zeitung
* Das Verwaltungsgericht zur Durchführung der Freiheitsenziehung und ein Artikel in der Gießener allgemeine
* Wortlaut
meiner Anzeige
(PDF) wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung gegen die
beteiligten Polizisten und gegen die verantwortliche
Richterin Fouladfar am AG
Gießen.
* Wortlaut meiner
Pressemitteilung vom 12. August 09 zu meiner Anzeige gegen Polizei und Richterin* Pressemitteilung der Humanistischen Union (HU) vom 16. September 2009, einer der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisationen Deutschlands
* Einstellung des Verfahrens gegen Richterin Fouladfar...
* Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten (November 2011) und Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft dagegen (Dezember 2011).
Einzelheiten sind in meinem Blog erläutert
* Presse zur Einstellung meiner Strafanzeige gegen die PolizeibeamtInnen durch die Gießener Staatsanwaltschaft: HR-Info, die Grünen , DAPD
- 7. "Käfighaltung" in Göttingen war Rechtswidrig
Vier Jahre nach dem Vorfall habe ich endlich Recht bekommen!
Am 13.03.2006 wurde ich in
der Göttinger Innensadt "zur Durchsetzung
eines Plazverweises" - der mir als solcher nie erteilt wurde - in
Gewahrsam genommen. An jenem Tag war Protest gegen eine Kundgebung von
Rechtsextremen abgesagt. Zum Zeitpunkt meiner Festnahme saß ich
auf einer von der Polizei abgesperrte Strasse und aß mein Mittagessen.
Als plötzlich eine Polizeifahrzeugkolonne durch die Asperrgitter durch
kam und an mit vorbei fahren wollte... Ich saß da dieser Polizeikolonne
auf dem Weg, was ihr nicht gefiel... Ich wurde in Gewahrsam genommen
und wie andere GegegendemonstratInnen in einer staubigen kalten offenen
Garage in einm Käfig aus Gittern eingesperrt. Um mich warm zu halten
kletterte ich am Gitter. Was den Beamten nicht gefiel... ich wurde in
einer äußerst schmerzhaften Position halb stehend am Gitter mit Füßen
und Händen gefesselt...
Vier Jahre später, nach
endlosem Kampf vor Gericht - die Gerichte erklärten sich mal für nicht
zuständig , nach mehrfachem Einlegen von Rechtsmittel kam es endlich zu
einem Beschluss, was der Punkt Fesselung für Rechtswidrig erklärt.
Natürlich kommen die Polizisten-Folterer unbeheligt davon...
Auszug aus dem Bechluss vom Landgericht Göttingen Az.
51XIV 19/07