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Rechtsstaat oder Willkürstaat?
Schutzhaft im modernen Zeitalter

Ich möchte hier über meines erachtens nach besonders willkürliche polizeilichen Maßnahmen (überwiegend Freiheitsentziehungen), über willkürliche richterliche Beschlüsse/Urteile/Anordnungen berichten -  einen Anspruch auf Vollständigkeit habe ich dabei nicht... das wäre zu viel Stoff!
Überwachung, Verhaftungen rein präventiv "zur Gefahrenabwehr", etc... das Eichhörnchen kommt zu Wort in einem Bericht auf dem NDR(2010)
Inhalt:

1. Mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim (Castor nach Gorleben 2011)
2. Freie Meinungnsäußerung? NiX da wenn der Castor kommt (Nov. 2011)
3. Überwachung und Bespitzelung in Lubmin (Castor nach Lubmin 2011)
4. Langzeitgewahrsam (Castor nach Gorleben 08)
5. "Schutzhaft" in Gießen (15. Juli 09)
6. Überwachung und Observation u.a. "mit besonderen technischen Mitteln"(Castor nach Gorleben 2006)
7. "Käfighaltung" in Göttingen war Recht wirdirg ! (März 2006)


5. "Schutzhaft" in Giessen (15. Juli 2009)

Am 15. Juni 2009 wurde ich in Gießen verhaftet, weil ich bei einer politischen Versammlung wenige Meter an der Fassade eines öffentlichen Gebäudes geklettert bin und mit Kreide ein paar Worte gegen Gentechnik gemalt habe. Diese Verhaftung habe ich als besonders willkürlich empfunden.
Derzeit lauft eine juristischen Auseinandersetzung zu der Rechtmäßigkeit dieser polizeilichen Maßnahme vor dem Verwaltungsgericht - Das Oberlandesgericht erklärte bereits die Maßnahme für von Anfang an und insgesamt rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht rügte 2010 nach einer mündlichen Verhandlung die rechtswidrige Durchfühung der Freiheitsentziehung (Nackt Entkleiden, etc.) Hier die PM vom Verwaltungsgericht selbst und ein Artikel in der  Gießener allgemeine
Meine Anzeige Anzeige, vomm 12. August 2009 gegen die beteiligten Polizeibeamten läuft noch. Gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die Beamten habe ich im Dezember 2011 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Die Polizisten handelten nicht schuldhaft, weil sie die gesetze nicht kenne und nicht wussten, dass sie mir meiner Freiheit rechtswidrigerweise berauben, so die Begründung der Staatsanwaltschaft Gießen (näheres dazu in einem Blog-Artikel vom Eichhörnchen).
Das Verfahren gegen Richterin Fouladfar wurde bereits 2010 eingestellt. Richter kann man nicht anklagen, das würde deren Unabhängigkeit gefährden!!

Eine Zusammenfassung zur Einstellung durch die Staatsanwaltschaft und Eichhörnchens Beschwerde dagegen im Blog: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Gilt nicht für den Staat und seine HütterInnen

Die Beschlüsse vom Verwaltungs- und Oberlandesgericht über die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung sind nur ein Stück Papier mit dem Wort „Beschluss“ oben drauf, das Ganze hat für die Polizei keine Konsequenzen für die Polizei. Aus diesem Grund habe ich  2012 vor dem Landgericht Gießen eine Schmerzensgeldklage eingereicht. Meine Forderung in Höhe von 1500 Euro sah das Gerihct als gerechtfertigt an und schlug der Polizei vor, ihren Widerspruch gegen meine forderung zurück zu nehmen - dies tat sie dann. Die Forderung ist rechtskräftig. Pressemitteilung hierzu

Dokumente:

* MP3 Mitschnitt eines Referats des Eichhörnchens und des RA Tronje Döhmer bei der Veranstaltung "Wie weit darf Gewaltfreiheit gehen?" am 27.4.2010 in Marburg -Veranstalter war die Humanistische Union. Es ging unter anderem um dem Vorfall mit der Verhaftung in Gießen.
* Beschluss vom Landgericht Giessen, Az. 7 T 255/09 von August 2009 : Die Freiheitsenziehungsmaßnahme war RECHTSWIDRIG!
* Oberlandesgerichtsbeschluss und Pressemitteilung  des OLG selbst! Die Freiheitsneziehung war insgesamt von Beginn an rechtswidrig.
Weitere Presse dazu: PM vom Eichhörnchen auf Scharf-links, Gießener Allgemeine, Red Globe, Gießener Zeitung
* Das Verwaltungsgericht zur Durchführung der Freiheitsenziehung und ein Artikel in der  Gießener allgemeine
* Wortlaut meiner Anzeige (PDF)  wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung gegen die beteiligten Polizisten und gegen die verantwortliche
Richterin Fouladfar am AG Gießen. 
* Wortlaut meiner Pressemitteilung vom 12. August 09 zu meiner Anzeige gegen Polizei und Richterin* Pressemitteilung der Humanistischen Union (HU) vom 16. September 2009, einer der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisationen Deutschlands
* Einstellung des Verfahrens gegen Richterin Fouladfar...
* Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten (November 2011) und Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft dagegen (Dezember 2011).
Einzelheiten sind in meinem Blog erläutert
* Presse zur Einstellung meiner Strafanzeige gegen die PolizeibeamtInnen durch die Gießener Staatsanwaltschaft: HR-Infodie Grünen , DAPD

* Pressemitteilung zum gewonnenen Schmerzensgeld und Klagebegründung

- 7. "Käfighaltung" in Göttingen war Rechtswidrig
Vier Jahre nach dem Vorfall habe ich endlich Recht bekommen!
Am 13.03.2006 wurde ich in der Göttinger Innensadt "zur Durchsetzung eines Plazverweises" - der mir als solcher nie erteilt wurde - in Gewahrsam genommen. An jenem Tag war Protest gegen eine Kundgebung von Rechtsextremen abgesagt.  Zum Zeitpunkt meiner Festnahme saß ich auf einer von der Polizei abgesperrte Strasse und aß mein Mittagessen. Als plötzlich eine Polizeifahrzeugkolonne durch die Asperrgitter durch kam und an mit vorbei fahren wollte... Ich saß da dieser Polizeikolonne auf dem Weg, was ihr nicht gefiel... Ich wurde in Gewahrsam genommen und wie andere GegegendemonstratInnen in einer staubigen kalten offenen Garage in einm Käfig aus Gittern eingesperrt. Um mich warm zu halten kletterte ich am Gitter. Was den Beamten nicht gefiel... ich wurde in einer äußerst schmerzhaften Position halb stehend am Gitter mit Füßen und Händen gefesselt...
Vier Jahre später, nach endlosem Kampf vor Gericht - die Gerichte erklärten sich mal für nicht zuständig , nach mehrfachem Einlegen von Rechtsmittel kam es endlich zu einem Beschluss, was der Punkt Fesselung für Rechtswidrig erklärt. Natürlich kommen die Polizisten-Folterer unbeheligt davon...
Auszug aus dem Bechluss vom Landgericht Göttingen Az. 51XIV 19/07

Auszug aus Beschluss LG Goettingen