
Atomkraftgegnerin
weg. 5 Euro Bußgeld im Gefängnis
der Abgeordneten Helge Limburg, Miriam Staudte und Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen)
Erzwingungshaft für Atomkraftgegnerin?
Im August 2008 wurde durch Presseberichte bekannt, dass gegen die Lüneburger Atomkraftgegnerin Cecile Lecomte durch das Amtsgericht Hannover ein Tag Erzwingungshaft angedroht worden ist. Ziel der Maßnahme ist es demnach, einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5 € einzutreiben, der gegen Lecomte wegen ihrer Beteiligung an einer Demonstration gegen den Castortransport auf Bahngleisen im Landkreis Lüchow-Dannenberg verhängt worden war.
Nach Auffassung von Expertinnen und Experten ist ein Tag Erzwingungshaft zur Eintreibung einer so geringen Summe nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch sind Kosten, die ein Tag Erzwingungshaft für die öffentlichen Haushalte durchschnittlich verursacht?
2. Ist nach Einschätzung der Landesregierung die Androhung von einem Tag Erzwingungshaft zur Eintreibung eines Bußgelds in Höhe von 5 € mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar?
3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Wahrung des Grundsatzes des verhältnismäßigen Einsatzes von Zwangsmitteln in der niedersächsischen Polizei und Justiz – insbesondere im Hinblick auf die Aktivitäten von Atomkraftgegnerinnen und Atomkraftgegnern anlässlich des anstehenden Castortransportes nach Gorleben im November – sicherzustelle
Helge Limburg Miriam Staudte Stefan Wenzel
Kleine Anfrage Nr. 23 der Abgeordneten Helge Limburg, Miriam Staudte und Stefan Wenzel (Grüne) zur mündlichen Beantwortung – LT-Drs. 16/420 –
Erzwingungshaft für Atomkraftgegnerin?
In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ergangene rechtskräftige behördliche Bußgeldbescheide und gerichtliche Bußgeldentscheidungen sind nach §§ 90, 91 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwingend zu vollstrecken, soweit weder ein Ausnahmetatbestand noch ein Vollstreckungshindernis eingreift. Die Vollstreckungsbehörde verfügt hierbei über keinen Ermessensspielraum. Das Opportunitätsprinzip des Ordnungswidrigkeitenverfahrens (§ 47 OWiG) findet nach einhelliger Auffassung keine Anwendung (vgl. statt vieler KK-Boujong, OWiG, 2. Aufl. § 89 Rn. 3 mit weiteren Nachweisen).
Kommt eine betroffene Person ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, ohne dass mangelnde Leistungsfähigkeit von ihr dargetan oder anderweitig bekannt geworden wäre, so kann das zuständige Gericht gegen diese unter den Voraussetzungen von § 96 OWiG Erzwingungshaft anordnen.
Erzwingungshaft kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die zu vollstreckende Geldbuße die gesetzliche Mindesthöhe von fünf Euro (nach § 17 Abs. 1 OWiG) nicht überschreitet. Dies ergibt sich aus der Rechtsnatur der Erzwingungshaft, bei der es sich nicht um eine Ersatzstrafe handelt, sondern um ein Beugemittel ohne Sanktionscharakter, das die betroffene Person nachdrücklich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anhalten soll. Daher ist Erzwingungshaft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich auch dann verhältnismäßig, wenn sie von kurzer Dauer ist oder wegen einer geringen Geldbuße verhängt wird. Die Entscheidung trifft das zuständige Gericht in richterlicher Unabhängigkeit und nach eigenem Ermessen (vgl. BVerfGE 43, 101 [107]).
Als Akt der Rechtsprechung ist die gerichtliche Erzwingungshaftentscheidung, ebenso wie das im Einspruchsverfahren gegen die betroffene Person verhängte Bußgeld, einer Bewertung durch die Landesregierung entzogen. Daher ist das in dem der Anfrage zu Grunde liegenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Amtsgericht Hannover gegen eine Atomkraftgegnerin verhängte Bußgeld von 5 € wegen Verstoßes gegen §§ 62, 64b Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung nicht zu kommentieren. Dasselbe gilt für die spätere Anordnung eines Tages Erzwingungshaft, nachdem sich die Betroffene unter Berufung auf ein „Recht zum gewaltfreien Widerstand gegen die Atomenergie“ beharrlich geweigert hatte, das verhängte Bußgeld und die ihr auferlegten Verfahrenskosten in Höhe von 138,99 € zu zahlen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:
1. Erzwingungshaft wird in den
Justizvollzugsanstalten vollzogen. Der aktuelle rechnerische
Haftkostensatz
beträgt pro Tag bei kameralistischer
Berechnungsweise 91,92 € und nach den Grundsätzen der
Kosten-
und Leistungsrechnung 117,86 €.
Die bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten im Zusammenhang mit der Anordnung und Vollstreckung von Erzwingungshaft entstehenden Personal- und Sachkosten werden in Niedersachsen nicht landesweit erfasst. Nach den Ergebnissen der im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg modellhaft praktizierten Kosten- und Leistungsrechnung sind im Jahr 2007 bei den Amtsgerichten für das gesamte Erzwingungshaftverfahren unabhängig von der Haftdauer durchschnittliche Personal- und Sachkosten in Höhe von 39,78 € pro Fall entstanden. Bei den Staatsanwaltschaften hat die Vollstreckung von Erzwingungshaftsachen durchschnittliche Kosten in Höhe von 55,31 € je Verfahren verursacht.
2. Die
Landesregierung teilt die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts,
wonach § 96 OWiG keinen
durchgreifenden
verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt und Erzwingungshaft
grundsätzlich auch bei geringfügigen Geldbußen in
Betracht kommt.
3. Rechtsprechung und vollziehende Gewalt haben auf Grund ihrer Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) den mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und seine zahlreichen einfachgesetzlichen Konkretisierungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben uneingeschränkt zu beachten.
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind hierfür durch ihre spezifische Hochschul- und Fachhochschulausbildung sowie ihre tägliche Arbeit in hohem Maße sensibilisiert.
Die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durch die Polizei ist ebenfalls durch eine qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten, sowohl im fachtheoretischen Unterricht als auch bei praktischen Übungen, sichergestellt. Insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Zwangsmitteln beinhaltet diese neben der Würdigung eigenen und fremden Handelns und einer daraus resultierenden Rechtsbewertung auch rhetorische und deeskalierende Formen der Ansprache sowie abgestufte Techniken der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Darüber hinaus werden dienstliche Einsätze anlassbezogen sowohl durch die ausführende Ebene als auch im Wege der Dienst- und Fachaufsicht nachbereitet.
Dies gilt auch im Zusammenhang mit Castor-Transporten. Besonderer Maßnahmen bedarf es daher nicht
Lüneburg, 19. August 2008
Madame, Monsieur,
Am 14. November 07 wurde ich zu einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro verurteilt, weil ich mich im Oktober 2006 an einer Schienen-Demonstration mit etwa 150 weiteren Personen beteiligt habe, um gegen die Atompolitik und den bevorstehenden Castor-Transport ins Wendland zu protestieren.
Vor Gericht habe ich damals 3 Stunden lang meine tief verwurzelten Beweggründe erläutert.
Dieses Bußgeld weigere ich mich heute und für immer zu bezahlen. Aus diesem Grund haben Sie einen Tag Erzwingungshaft gegen mich verhängt. Erzwingungshaft ist ein Beugemittel, was mich dazu zwingen soll, dieses Bußgeld zu bezahlen. Das ist also kein Strafmittel im Sinne vom Strafgesetzbuch – es geht um Ordnungswidrigkeit. Doch Gehorsam kann man nicht erzwingen, Erzwingungshaft ist also zwecklos.
Am 14. August 08 habe ich die Ladung zum Haftantritt in der JVA Vechta, Abteilung Hildesheim (160 Km entfernt von meinem Wohnsitz!!) innerhalb einer Woche erhalten. Ich werde aber nicht kommen – nicht freiwillig.
Die Verhängung von einem Tag Erzwingungshaft für 5 Euro halte ich für verfassungswidrig. Wo ist die Verhältnismäßigkeit ? Das ist ein klarer Verstoß gegen das Übermaßverbot. Daher habe ich eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht formuliert. Der Aufwand, der hier betrieben wird, verdutzt mich. Dass es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kam, hat damit zu tun, dass es um politischen Protest geht. Bagatellsachen dieser Art werden ansonsten eingestellt. Polit-Zuschlag also. Und der Staat bleibt hart dabei, egal was es ihn kostet (die Kosten für Erzwingungshaft samt Verhaftung übersteigen mit Sicherheit bei weitem die 5 Euro Bußgeld). Es geht schlicht um Repression, und NICHT um Gerechtigkeit oder um das Wohl der Allgemeinheit. Die Justiz ist hier ein Macht-Instrument was dazu dient, das herrschende System am Leben zu erhalten.
Ich weiß wofür ich stehe. Ich halte Protest gegen eine menschenverachtende Technologie wie die Atomenergie in der Form von kreativen gewaltfreien Aktionen für legitim und notwendig. Für eine Pflicht, sogar. Das Absaufen der Asse und die ungelöste Frage der Entsorgung von Atommüll, die tägliche Freisetzung von Radioaktivität durch Atomanlagen, und die ständige Gefahr eines atomaren Unfalls wie in Tschernobyl oder wie neulich im französischen Tricastin gehen uns alle an. Es betrifft die jetzigen und die zukünftigen Generationen. Das ist meine, unsere, Ihre Verantwortung. Radioaktivität tötet uns alle – auch PolitzistInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen, AtomlobbyistInnen, PolitikerInnen, ...
Atompolitik und Menschenrechte sind unvereinbar. Das juristische Nachspiel von politischem Protest gehört zum Konzept des zivilen Ungehorsams. Ich weiß, dass meine Handlung von der (In)Justiz als Ordnungswidrigkeit angesehen werden kann. Diese Handlung verteidige ich aber trotzdem. Nicht bezahlen, nicht freiwillig kommen, das ist mein Weg, meine Handlung politisch zu verteidigen, dazu zu stehen. Flüchten werde ich nicht, weil ich -zwar ohne zu Kooperieren- die Folgen meiner Handlungen in Kauf nehme – auch wenn es Gefängnis sein muß. Dies lasse ich aber nicht ohne Widerstand, ohne Worte auf mich ergehen. Denn ich bin ein freier Mensch und es ist meine Verantwortung NEIN zu sagen. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich die Werke vom französischen Philosoph Jean-Paul Sartre.
Was ist denn das, für eine Demokratie, wenn Menschen nicht wegen ihrer Tat, sondern wegen „anders Denken“ eingesperrt werden? Das nenne ich Demokratur. Allein die Tatsache, dass Menschen andere Menschen überhaupt einsperren, finde ich seltsam. Ich kämpfe für das Leben und schon gar nicht gegen Menschen.
Sie können mich verhaften lassen, meine Gedanken bleiben aber frei. Aus diesem Grund ist Erzwingungshaft zwecklos.
Salutations anti-nucléaires
Cécile Lecomte, das unbeugsame Eichhörnchen
Zahlreiche Menschen, Organisationen und Gruppen zeigen sich solidarisch:
Gruppen:
Lüneburger
Initiative gegen Atomanlagen (LIgA), contratom, Antiatom
Szene
Oberösterreich,
Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe
Hamburg (SAND), X-
tausendmalquer Hamburg, Sofortiger Atomausstieg (SOFA) Münster,
BI Ahaus, Jusos in der SPD (Ahaus-Gronau), kölner
Gegenstrom gegen Atomanlagen, Aktionsbündnis Münsterland
gegen Atomanlagen, MegA Waltrop, Atomplenum Hannover, Les amis de la
terre France, Kaktus - Grüne Jugend Münster, Anti-Atom-Gruppe
an der TU
Berlin, politische Jugendgruppe "Telgte
- links ab!, CEDRA
Collectif
contre l'enfouissement des déchets radioactifs,
Sortir du Nucléaire Lot, Groupe brivadois Sortir du
nucléaire, Sortir du Nucléaire TARN, Sortir du
Nucléaire Tarn 81, Promouvoir les Energies Renouvelables, Aku
Gronau, Robin Wood-Floß-Crew, Jugendzeitung Utopia,
Konzertgruppe Infocafé Anna und Arthur, Chiche! , Chiche! Lille,
Sortir
du nucléaire 31, KA Footprints for Peace (Australien), Redaktion
Zeitschrift Graswurzelrevolution, Projekt Gegendruck Lüneburg
Menschen:
Eia Liljegren-Palmær, vize vorsitzende des Schwedischen Anti-Atom Bewegung, Bernard Blanc ( administrateur Réseau Sortir du Nucléaire), Jacques Cossart (Attac France) , Ratsherr Tim Rohleder (Münster Bündnis 90 / Die Grünen), Kerstin Rudek (Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg), Philipp Leusbrock, André Paris, Lotte Twenhoeven, Jutta Freybe, Matthias Eickhoff, Hanna Poddig, Viola Engels, Karsten Hilsen, Anja Gärtner, Jan Becker, Thomas Reinert, Johannes Mader, Johanna Rehse, Erik Mohr, Stefanie Mizcka, Stefan Haubold, Elvira Pöschko , Stephanie Kempinski, André Larivière, Jean-Yvon Landrac, J. B., Karsten Hilsen, Felix Ruwe, sara nanni, Stephanie Lips, Erasmus Müller, Hanna Jaskolski, Mareike Himme, Wolfgang Porrmann, Martin Weller, Thilo Clavin , Olivier Samain, Falk Beyer, Arne Haag, Christof Bauer, Andreas Blechschmidt, Kevin Brun, Dieter Vogel, Michael Freidrich, Céline SONNET, Malve Litwinschuh, Pierre Din-Van, Mr VIALARD Jean-Luc , Mme VIALARD Marie, gilles lemaire, Mathilde Gralepois, Annick RIALLAND, Emilie LEROY, Karine RIALLAND, Yann FOURAGE, Christophe RIALLAND, Françoise LEROY, Jean-François DUCLOYER, Frédéric DE PIOGER, Hélène Chollet, Loïc Frémont , Sylvie Paris , Arnaud Philippe, Lucette et François Pratbernon, Christophe Roldan, Nicolas Meffre, Kappel Patrice , Erik Mohr, Florian Kubitz, Alain Vérignon, Hauke T., jean-marie mire, Christin Laschke, Antoine Dequidt, Louis-Dominique AUCLAIR, Françoise MARILL, Steffi K., Florian Burhis, Michel Marie, Claire S., Marie-Christine Gamberini, Natalja Liebich, Frederik Vath Georg Bischoff, Sandro Knauß, Toni Schunk, Juliane Frenz, Jason Best, Solveig Hecht, Sarah Wittkamp, Sylvianne Tabaschnik, Philippe Kloos, Stéphane Maimbourg.
14.11.07 – 12:00 – Gerichtsverhandlung vorm Amtsgericht Hannover Saal 2241 (Castor 2006)
Am 22. Oktober 06 wurde an der Schiene bei Grünhagen gegen den bevorstehenden Castortransport demonstriert. An der Versammlung beteiligten sich über 100 Menschen. Ein massives Polizeiaufgebot begleitete die Demonstration, die Beamten filmten die Beteiligten mit Videokameras, obwohl die Versammlung völlig friedlich verlief und keine Straftaten zu erwarten waren. Es wurde nichts blockiert; es wurde Niemanden gefährdet, die Demonstranten verließen die Bahnanlage um Personenzüge vorbei rollen zu lassen, bevor sie anschließend ihre Demonstration fortsetzten.
Wenige Monate später verschickte die Bundespolizei duzende von Bußgeldbescheide wegen Verstoß gegen die EBO (Eisenbahn- und Betriebsordnung). Die betroffenen AktivistInnen wurden auf Bildaufnahmen durch Beamte von der EG-Castor erkannt.
Im vorliegenden Fall hat die Betroffene Einspruch eingelegt und es kommt am Mittwoch zur Verhandlung. Die Lüneburger Aktivistin sieht nämlich diese Kriminalisierung als Eingriff in ihren Grundrechten: Angriff auf informationelle Sebstbestimmung, Angriff auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit. „Die EG-Castor wurde damals zur Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten gegründet. Aber sie beschäftigt sich mit der Überwachung von friedlichen Demonstranten“, so die Aktivistin. Zu den Vorwürfen fügt sie zu: „ Mir wird vorgeworfen, gegen die EBO verstoßen zu haben. Die Gesellschaft verändert sich schneller als die Gesetze. Die EBO stammt aus einer Zeit, als es die Atomkraft noch nicht gab. Die Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atomkraft kann nicht mit solchen willkürlichen Gesetzen gelöst werden. Ich werde meine Grundrechte konsequent verteidigen.“