Gerichtsverfahren: Diverse Berichte
Chronologisch Sortiert
(Nach Datum der Verhandlung bei noch nicht abgeschlossenen
Verfahren/ Datum vom Ende des Rechtsstreites)
Laufende
Verfahren:
- Anstehende Verfahren
(Straf-; Verwaltungs- und Zivilrecht)
- Verfahren um den Langzeitgewahrsam Castor
2008 - Verfassungsbeschwerde eingereicht
- Verfassungsbeschwerde vom Eichhörnchen gagen das Frankfurter Urteil (Baumbesetzung gegen Flughafenausbau)
- Klage gegen Polizeipräsident Niehörster vor dem Verwalungsgericht (wird seit einem Jahr verschleppt!)
- Klage gegen 2 Ingewahrsamnahmen und Telekomüberwachung bei den Castortransporten in Lubmin in Dezember 2010 und Febraur 2011 - Hier wird auch verschleppt
- Klage gegen die Berliner Polizei, die keine Meinungsäußerung gegen das Deutsche Atomforum zulässt
- Zivilrechtliche Klage der Deutschen Bahn gegen das Eichhörnchen. Wo ist denn bitte die Oberleitung????
- Bagggerprozess in Stuttgart - Berufungsverhandlung in den kommen Monaten
- Zaunprozess in Lüneburg - Nach dem Dannenberger Urteil, Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg in den kommenden Monaten
- Castorprozess in Potsdam (Castor 2008) : Wendlandgefühl im Gerichtsaal, Prozesstermine (für Janaur 2012)
2011
- Dezember: Uranmülltransporte: Sieg des Eichhörnchens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
- Juni: Richterin im Zeugenstand... Erfolg für die Verteidigung - AG Lüneburg (Christians Prozess mit Eichhörnchen als Verteidigerin)
- Mai: Erfolg für die Verteidigung in Greifswald (Karsten prozess mit Eichhörnchen als verteidigerin)
- Mai: Baggerprozess in Stuttgart (1. instanz)
- März: Zaunprozess in Dannenberg ( 1. Instanz)
- Januar:Absurder Keksprozess (1. instanz)
2010
- April: perfides politisches Urteil gegen Fluhafenausbaugegnerin in
Frankfurt - Verfassungsbeschwerde eingereicht
- September: willkürliche rechtswidrige
Freiheitsenziehung in Gießen (Juli 2009)
- Februar:
Kohlekraft: Hamburger OVG
verhängt Baustopp - Erfolg für BaumbesetzerInnen
- Januar:
Kriminalisierungsversuch gegen AtomkraftgegnerIn in Münster zunächst
gescheitert. Neuauflage des Prozess nun am 28. März 2011 - Siehe unter Luftakrobatik gegen Atomtransporte...
- Januar: "Käfighaltung" bei einem Gewahrsam
in Göttingen 2006 war rechtswidrig (Kurzbericht folgt)
2009
- November: polizeilicher Nachtüberfall gegen Flughafenausbaugegner
in Kelsterbach: das juristische Nachspiel
- November: Baumbesetzerin
in Cottbus vor Gericht - 1. Verhandlungstag - und nun.... Einstellung des
Verfahrens
- Oktober Rechtswidrige Ingewahrsamnahme bei Protest gegen
einen Nazi-Aufmarsch in Lüneburg in April 09
- Oktober: - Polizeiliche Überwachung mit besondern technischen
Mittel (Castor 2006) war rechtswidrig - Daten nun endlich
gelöscht
- Juli:
Genfeldbefreiungsprozess
in Kitzingen - AG spricht im Name der Gentechmafia und verurteilt
AktivistInnen zu ungewöhlich hohen Strafen - Kurzbericht + Presseberichte (unter
Aktuelles) - ausführlicherer Bericht zu den Gentech-Prozessen in der Graswurzelrevolution von November
09 ; Berufung
folgt am 26. April und 12. Mai 2010
- Juni: Rechtswidrige
polizeiliche Ingewahrsamnahme in Kelsterbach ( Waldbesetzung gegen
Flughafenausbau bei Frankfurt) - Aktikel bei Echo-online und Frankfurter Rundschau- inzwischen Aufgehoben durch
Landgericht (bekannt für seine konservative Rechtssprechung)
- Juni:
HSL Strommastbesetzung in Frankreich gegen AKW-Neubau in Flamanville -
Bußgelder für BesetzerInnen
- Juni: Freispruch in Steinfurt (Luftakrobatik gegen
Atomtransporte, Januar 2008) - StA legt Berufung ein.
- März: Zivilrechtlicheforderung der Stadt
Lüneburg wegen "Kreidemalen"
2008
- Dezember:
Erzwingungshaft im Zusammenhang mit der Abgabe der EV
- Dezember: Prozess wegen
Baumklettern, Erfolg für das Eichhörnchen
- September: 1 Tag Erzwingungshaft
wegen 5 euro Bußgeld
- Juni:
Politisches Engagement wird bestrafft / Ingewahrsamnahme war
rechtswidrig
(Probecastor-Luftblockade 2007)
- Januar :
Polizeiwillkür : Verfahren eingestellt (Mahnwache für Sébastien 2006)
2007
- November: -
Harte
Vorwürfe gegen die
Polizei (Castor 2005) und Prozeßbericht dazu: Atomkraft und die
politische Justiz
- Juni und Oktober: Es ist
dein Prozeß, also
führe ihn! Gerichtsverhandlung zum Castor 06
- September: Vollstreckung:
Erzählung aus Lüneburg
- September: Ist
Baumklettern strafbar? In Lüneburg schon... (Antiatom-Demo gegen
Schacht Konrad 2007)
Berichte
2011
Zaunprozess in Dannenberg
Anträge, die das
Eichhörnchen im Laufe des Verfahrens stellte: zusammengepackt in einer PDF-Datei
Berichte zweiter Prozessanlauf: 22. November 2010 - 21. März 2011
Plädoyers und Urteil am 12. Verhandlungstag: Eichhörnchen-Blog, TAZ, DAPD, Junge Welt
elfter Verhandlungstag: Bericht bei Indy-Linksunten -
zehnter Verhandlungstag: Ankündigung , Bericht
neunter Verhandlungstag: Indymedia
achter Verhandlungstag: Terminankündigung - Schraf Links
Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluß meines Verteidigers : Beschwerde von meinem rausgeworfenen Verteidiger und eine Internetseite zum Vorgang mit dem Verteidigerrauswurf
Siebter Verhandlungtag: Ankündigung Scharf-links,
Sechster Verhandlungtag: Ankündigung auf Scharflinks, Indymedia
Bericht zum fünften Verhandlungstag: Indymedia
Bericht zum vierten Verhandlungstag: Ankündigung - Indymedia
Bericht zum dritten Verhandlungstag: Indymedia
Ankündigung zweiter Verhandlungstag: Scharf links
Ankündigung Neu-Beginn: Indymedia
Berichte zum ersten Prozessanlauf: 3. August 2010 - 4. Oktober 2010
Berichte zum ersten Verhandlungstag: Redglobe, Wendland-net , NDR ,
Berichte zum zweiten Verhandlungstag: Redglobe, Scharflinks, EJZ (nicht online) und Leserbriefe dazu: 1 ; 2 ; 3 ; Indymedia
Berichte zum dritten Verhandlungstag: Scharflinks, Indymedia,
Berichte zum vierten Verhandlungstag:
Scharflinks ,
Berichte zum fünften Verhandlungstag: Pressemitteilung der BI Lüchow Dannenberg nach der Verhaftung des Eichhörnchen...
2009
-
Protest gegen Flughafenausbau in
Kelsterbach: Klage gegen polizeiliche Willkür-Maßnahme vor dem
Verwaltungsgericht - Ein Urteil
im Name der Polizeibrutalität und der "Gefahrenabwehr"
In
der Nacht zum 6. Februar wurden AktivistInnen von männlichen Polizisten
gewaltsam aus ihren Zelten herausgezerrt. "Personalienkontrolle" hieß
es. Obwohl die Betroffenen bereits ca. zwei Stunden zuvor kontrolliert
worden waren und ihre Zelte unter Polizeibewahrung aufschlugen. Es ging
darum, ein kleines Camp in der Nähe vom See aufzubauen, für die
Menschen die keine Bleibe mehr hatten, nachdem sie einen Platzverweis
für das Gebiet der eigentlichen Waldbesetzung erhalten hatten. Eine
Person erlitt auf Grund dieses nächtlichen Überfall einen starken
psychologischen Schock - daher wurde versucht, die Polizei mit einer
Klage zumindest in Erklärungsnot zu dringen. Sie muss merken, dass
Willkürmaßnahmen seitens der Betroffenen nicht unbeantwortet bleiben.
Die Polizei leugnete ja zunächst den ganzen Vorfall. (Dazu: Junge Welt, FR)
Am 19. November 09
wurde vorm Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
mündlich verhandelt.
Verhandelt wurde über
meine Klage, diese zielt auf die
Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilchen Maßnahme hin.
Auf dem Waldbesetzungsblog ist ein Text mit meiner
Zusammenfassung der juristischen politischen Lage vor dem
Gerichtstermin: http://waldbesetzung.blogsport.de
Auf Grund dieser Ausganlage - geringe Aussicht auf Erfolg und die
Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen (Energie und Mobilisrungspotenzial
auf Strafprozess konzentrieren) wurde zum Termin bewusst nicht
mobilisiert und auch keine Pressearbeit gemacht. Irgendwie kann die
Polizei uns wirklich nicht einschätzen... Wir traffen auf
unverhältnissmäsig viele Polizisten - die insbesondere davor angst
hatten, dass AktivistInnen dem Gericht auf's Dach steigen - was wir
überhaupt nicht vor hatten. Peinlicher aufdringlicher polizeiischer
Auftritt... wird sind es aber irgendwie gewohnt. Weiter frage ich mich
was daran so schlimm gewesen wäre, ... Absurde Welt!
Ein Prozessbeobachter hat einen zusammenfassenden Bericht zu dieser
mündlichen Hauptverhandlung aus seiner Perspektive online gestellt: http://waldbesetzung.blogsport.de
Ob es wirklich es wert war, Energie in diesem Verfahren rein zu stecken
und extra nach Frankfurt zu kommen? Ich meine ja. Es gibt immer nette
Menschen zu besuchen in der Gegend.
Aber im ernst: Es ist für mich persönlich aus jurisitschem Sicht ein
Lernprozess - diese etwas "intellektuelle Auseinandersetzung" gehört
für mich zum politischem Engagement. Dabei wollte der Richter es
mir irgendwie nicht wirklich nehmen, als ich erwähnte ich sei ja
eine jurisitsche Lain. Gut ich habe schon einiges "bei doing" gelernt
und besitze langsam ein nicht unerheblisches juristisches Background...
Stimmt schon.
Es geht mir weiter ums Prinzip: Polizei Allmacht und willkürliche
Maßnahmen nicht wortlos und wehrlos hinnehmen - auch wenn klar ist, das
Gerichte dann in dem Sinne Befangen sind, dass sie zum Staatsapparat
gehören und in ihrem System verfangen sind - weit weg von wirklichen
menschlichen humanistischen Gedanken. Das dürfen sie sich in
diesem System nicht erlauben. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern
um System. Ich ich finde es umso wichtiger, hier nicht mitzuspielen und
mit meiner Betroffeneheit und Emotivität auf das menschlische
einzugehen. Der Menschn ist doch ein politisches Wesen!!!
Im Widerstand haben kleine Schritte auch ihre Bedeutung!
Das
Urteil fiel erwartungsgemäß im Name der Polizei.........
Polizeinotstand gerechtfertigt ständige Kontrolle (heir ist die
andauernde Gefahrenlage durch den Widerstand gegen die Landebahn
gemeint), ich kann nicht stellvertretend für eine andere Person klagen,
auch wenn sie selbst zu weit schockiert wurde, um instande zu sein,
irgendwas zu unternehmen... und was mich betrifft, ich wurde doch nicht
ganz grob angefasst ... Zitat aus dem Urteil - sehr köstlich:
"Es
ist nichts Ungewöhnliches, dass es bei nächtlichen
Identitätsfeststellung in einem Zelt zu Körperkontakten kommt"
- Ingewahrsamnahme von antifaschistischer
Kletteraktivistin in Lüneburg war Rechtswidrig!
PM vom Eichhörnchen
Artikel im Hamburger Abendblatt ; Redglobe
-
Verhandlung vom 2.09. : Klettern
gefährdet den Atomstaat - Klage zum Teil zurückgewiesen
* Eine weitere Entscheidung vom Amtsgericht zum kurzzeitigem
Verbringungsgewahrsam steht noch an
* PM vom Verwaltungsgericht Lüneburg
* PM vom
Eichhörnchen nach der Verhandlung vorm Verwaltungsgerichtsgericht:
Am 2. September wurde vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg über
die Klage der Kletteraktivistin Cécile Lecomte verhandelt. Die
Klage richtete sich das Vorgehen der Polizei gegen die
Umweltschützerin bei Protestaktionen von AtomkraftgegnerInnen im
Sommer 2008 vor dem Zwischenlager in Gorleben.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage gegen einen am 30. Juli am
Nachmittag erteilten Platzverweis ab. Klettern gefährdet scheinbar
wirklich den Atomstaat!
Das verfahren wurde im übrigen an das zuständige Amtsgericht Dannenberg
verwiesen. Die Klägerin begehrte nämlich die Einschränkung ihres
Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in der Nacht zum 31. Juli, als die
Polizei sie aus einer Versammlung mit Zwang entfernte und drei
Kilometer weg verbrachte.
Das Verwaltungsgericht sieht die Erteilung des Platzverweises als
rechtmäßig an, weil die konkrete Gefahr bestanden habe, dass die
Aktivistin eine Kletteraktion am Zaun oder auf dem Gelände des
Zwischenlagers duchführen werde. Die Klägerin habe bei ihrem Aufenthalt
vor dem Zwischenlager, wo mit einem Flummiball gespielt wurde, ein
Klettergeschirr mitgeführt, so der Polizeizeuge.
? Ich bestreite nicht, dass ich gut klettern kann ? dafür bin ich ja
auch bekannt. Ich ich bedauere aber schon, dass das Gericht meine
Einwände nicht berücksichtigte. Klettern ist grundsätzlich nicht
verboten und der Wald oder Straßenlaternen in der Nähe der Atomanalgen
bieten sich ja für kreative Aktionen an. Daraus zu schließen, es
bestehe eine Gefahr für die Allgemeinheit -oder für die Betreiber des
Zwischenlagers... das ist eine verkehrte Welt. Nicht die BürgerInnen
sind gefährlich, sondern die Atomanalgen und! Reichen Skandale wie in
der Asse nicht, damit der Staat aufwacht?? Fragt sich die
Betroffene.
Bedenklicher findet sie aber, dass das Gericht die Aussage von einem
Polizeizeugen mehr würdigte als ihre eigene: Der Zeuge will keine
Versammlung gesehen haben. Die Klägerin ist jedoch der Meinung, dass
fünf Menschen, die sich vor dem Zwischenlager aufhalten und ihren
Protest gegen Polizei- und Atomstaat kreativ zum Ausdruck bringen
- hier sollte der Flummiball die Unberechenbarkeit und Kreativität vom
Antiatomprotest symbolisch darstellen ? eine Demonstration sind. Das
Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Was für die
Entscheidung eine wesentliche Rolle spielte: Alle Anwesenden erhielten
einen Platzverweis, dies ist aber zur Sprengung einer Versammlung nicht
zulässig. Der Platzverweis wäre somit rechtswidrig gewesen.
?Mich wundert der Beschluss nicht, ich weiß schon wie die
Gerichte ticken... Nicht zuletzt beim letzten Castortransport nach
Gorleben wurde ich - auf gerichtliche Anordnung hin - 3,5 Tage
lang vorbeugend inhaftiert, weil die Gefahr bestand, ich würde am Tag X
in die Bäume Klettern und so den Castortransport behindern. Klettern
gefährdet den Atomstaat! Ich sollte vielleicht das Urteil als eine
Würdigung der Effektivität meiner Protestaktionen ansehen!? Kommentiert
die Kletteraktivistin.
Das Verwaltungsgericht erklärte sich weiter für eine Entscheidung über
die Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens am Abend für nicht
zuständig, weil für Ingewahrsamnahmen Amtsgerichte zuständig sind. Die
Aktivistin wurde in der Nacht zum 31. Juli aus einer Versammlung -
weder die Polizei, noch das Gericht bestreiten dies - von der
Polizei entfernt und drei Kilometer weiter verschleppt, wie sie
es ausdrückt. Zur Durchsetzung des am Nachmittag erteilten
Platzverweises, so die Polizei.
Die Atomkraftgegnerin verspricht sich bei ihrer Klage mehr Erfolg
vor dem Amtsgericht: ? Versammlungen sind nach der Rechtssprechung vom
Bundesverfassungsgericht ?Polizeifest? (1). Das Versammlungsrecht geht
vor dem Polizeirecht. Platzverweise sind jedoch polizeirechtliche
Maßnahmen. Also gelten sie im Bereich einer Versammlung nicht, wenn sie
vor Beginn der besagten Versammlung erteilt wurden. Meine
Ingewahrsamnahme müsste daher rechtswidrig gewesen sein.?
Wann das Amtsgericht sich mit dem Vorfall beschäftigen wird, ist nicht
bekannt.
Cécile's Fazit lautet jedoch: ?Verrückt finde ich sowieso, dass zum
Schutz und zur Durchsetzung der privaten Interessen der Atomwirtschaft
gegen die BürgerInnen, Grundrechte eingeschränkt werden und ein solcher
Polizeistaat aufgestellt wird.?
* Informationstext vor der
Verhandlung
mündliche Verhandlung
über die Klage vom Eichhörnchen gegen die Polizeidirektion Lüneburg im
Zusammenhang mit Protestdemonstrationen vor den Atomanlagen in Gorleben
anlässlich des Wendlandsommercamps 2008.
Es geht um Polizeirecht
versus Versammlungsrecht - Ich verteidige mich selbst -
Prozesskostenhilfe wurde mir bewilligt (muss kein Verfahrensgebühr
zahlen), meine Klage hat Aussicht auf Erfolg. Mir wurde aber gesagt,
dass das Gericht es gerne meidet, ein kompliziertes Urteil zu fällen
und sich herausredet, indem es sich für nicht zuständig erklärt oder
auch das "Fortsetzungsfestellungsinteresse" verneint.
Das Eichhörnchen rügt, dass
die Polizei eine kleine Versammlung vor dem Zwischenlager Gorleben
am Nachmittag des 30. Juli 2008 sprengte, indem sie all n
anwesenden VersammlungsteilnehmerInnen Platzverweise erteilte - ohne
zuvor die Versammlung aufgelöst zu haben. Was unzulässig war und u.a.
einen Verstoß gegen Art.8 des Grundgesetzes
(Versammlungsfreiheit) darstellte.
Die Klage richtet sich
ebenfalls gegen eine polizeiliche Maßnahme am Abend des 30. Juli
2008: die Polizei verwehrte - mit Verweis auf dem Platzverweis vom
Nachmittag - mir die Beteiligung an einer neuen Demonstration vor dem
Zwischenlager Gorleben. Was ebenfalls rechtswidrig gewesen sein soll,
denn Versammlungen nach geltender Rechtsprechung (u.a. vom
Bundesverfassungsgericht) "Polizeifest" sind (Versammlungsrecht geht
vor Polizeirecht).
Mir war es wichtig, mich
gegen diese willkürlichen polizeilichen Maßnahmen zur Wehr zu setzen,
weil die Polizei diese -oft willentlichen und vorsätzlichen -
Eingriffe in Grundrechte von Demonstranten - insbesondere
gegenüber besonders engagierte und bekannte AktivistInnen wie die
Klägerin - wiederholt.
Zum Hintergrund:
Im Sommer findet alle Jahre
wieder das so genannte Wendlandsommercamp in Gedelitz bei Gorleben
statt. Politisch engagierten Menschen treffen sich dort, um sich über
politische Fragen auszutauschen, ein Stück Utopie zusammen zu leben und
ihrem Protest gegen die Atomanlagen in Gorleben und den dazugehörigen
Polizeistaat Ausdruck zu verleihen: während des Sommercamps ?sichern?
rund um die Uhr dutzende von Polizeibeamten die Atomanlagen vor den
Demonstranten, die beispielsweise "bewaffnet" mit Kreide Präsenz zeigen
und Straßentheaterveranstalten. Immer wieder werden die privaten
Interessen von den Betreibern mit öffentlichen Mitteln und
Steuergeldern unterstützt -hier die Bereitstellung von
Polizeihundertschaften - und gegen Kritik und Protest geschützt -
zur Last von Grundrechten von BürgerInnen.
-
Kreidemalerei:
Zivilrechtliche Forderung der Stadt LG gegen
Atomkraftgegnerin (2007-8)
Am
7. November 2007 fand
eine
Mahnwache in Gedenken an Sébastien Briat in LG statt. Es wurde
dabei mit Kreide gemalt. Die Polizei beobachtete das Geschehen, schritt
aber nicht ein. Monate später bekam eine Aktivistin eine Rechnung
von der Stadt für Reinigungskosten des Luna-Brunnen am Marktplatz in
Höhe von ca. 360 euro.
Ich soll Anstifterin der Kreidemalaktion gewesen sein und
soll als Gesamtschuldnerin für die Kosten haften. 2,5 Stunden
sollen notwendig gewesen sein, um Das zu tun, was der Regen hätte
übernehmen können, das heisst die Kreide zu
beseitigen...
Schreiben
von
der Stadt mit augenscheinlich dubioser Rechnung
Ich habe
Widerspruch eingelegt. Nun (März 09) hat das Gericht seine Entscheidung
getroffen. Die Höhe war nicht gerechtfertigt, ich soll aber
trotzdem als "Gesamtschuldnerin" für die Kosten haften, die das Gericht
für gerechtfertigt einsieht: etwas mehr als 100 euro + 1/3 der
Gerichtskosten. Spricht wenn ich bezahlen würde - werde ich natürlich
nicht tun!!! - müsste ich für alle als Gesamtschuldnerin zahlen, obwohl
ich nicht die einzige Verantwortliche für die Malerei war. Von mir
kriegt die Stadt aber sowieso kein einziges Cent. Ich habe der
Stadt vom Anfang an mitgeteilt, dass - egal wie das Verfahren
ausgeht- sie auf ihre Kosten stehen würde und durch den Rechtsstreit
nur noch mehr Kosten verusachen würde, weil ich sowieso nix bezhalen
kann (und will). Ich habe ja die
EV abgegeben.
Aber die Stadt Lüneburg verschwendet gerne Kohle in unnötigen Maßnahmen
(wie die Kreidebeseitigung) und Verfahren!
2007
Atomkraft
und die politische Justiz
Castor-Widerstand
erneut vor Gericht ? Polizeigewalt weiterhin vertuscht und
verharmlost
Am 21. November 2005
gelang es
einer deutsch-französischen Aktionsgruppe, an der Bahnstrecke
bei Eichdorf kurz vor der Castordurchfahrt auf die Gleise zu kommen.
Das Festketten an die Gleise scheiterte jedoch. Die Räumung
durch die zeitgleich vor Ort eingetroffene 2. Blumberger
Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Polizei verlief
extrem gewaltsam. Dabei wurden mehrere AktivistInnen verletzt. Ein
Franzose wurde so schwer verletzt, dass ihm in Folge dessen 3
Zähne
entfernt werden mussten. (1)
Die Beteiligten
erstatteten
daraufhin Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung in Amt
gegen die Polizei. Aber die für die Ermittlungen zuständigen
Beamten von der EG-Castor ( Sonder-Ermittlungsgruppe der Polizei
gegen Atomkraftgegner) ermitteln nicht gegen die Kollegen. Sie
arbeiten viel mehr an der Kriminalisierung der AktivistInnen. Sie
ermittelten ein Jahr lang, wegen Gefährdung des Bahnverkehrs,
Störung öffentlicher Betriebe, gemeinschaftlich versuchte
Nötigung. Die Akte wuchs auf über 1000 Seiten. Sie enthielt
jedoch nicht genügend Anhaltspunkte für eine Straftat. Der
Vorgang wurde der Bundespolizei übergeben. Die AktivistInnen
erhielten jetzt wegen Ordnungswidrigkeit Bußgeldbescheide
(Verstoß gegen Eisenbahn- und Betriebsordnung ? Betreten der
Bahnanlage) in Höhe von bis zu 275 Euro.
Am 30. Oktober
stand zunächst eine französische Aktivistin vorm
Amtsgericht Hannover. Die Täter in Uniform müssen dagegen
keine Gerichtsverhandlung gegen sie fürchten. Die von der Presse
mit Fotos gut dokumentierten schwere Misshandlungen bleiben
folgenlos. Die Staatsanwaltschaft stellte nämlich die
Strafverfahren gegen die beteiligten Polizisten (darunter der
Führer
der 2. BFHu) ein. (2)
Die Ordnungshüter
zeigten anläßlich der Verhandlung am
30. Oktober ein mal mehr, wie
sie Grundrechte mit Füßen treten. Als ein Dutzend
UnterstützerInnen sich vor dem Amtsgericht versammelten und die
Passanten mit Transparent, Flyern und Kreidesprüchen auf das
Verfahren aufmerksam machten, griffen Zivilbeamte willkürlich in
das Geschehen ein. Uniformierte KollegInnen eilten nach. Personalien
wurden festgestellt, mit der Begründung es handele sich um die
Abhaltung einer verbotenen Versammlung, was eine Straftat sei. Dabei
missachtete die Polizei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit,
ähnlich wie es bei Castortransporten vorkommt, eben! Auch eine
nicht angemeldete Versammlung muß rechtsmäßig
aufgelöst werden. Was in diesem Fall nicht geschah. Genauso wie
bei den Ereignissen, die wenigen Minuten später Gegenstand der
Verhandlung vor Gericht waren. Die Polizei erteilte noch
rechtswidrige Platzverweise. Die Beschuldigte kassierte nämlich
einen Platzverweis für das Amtsgericht, also für die eigene
Verhandlung!
Die Gruppe betrat
letztendlich das
Gerichtssaal, begleitet vom einem dutzend Justizbeamten. Die
Hälfte
davon erhielt eine 3-stündige Lektion über Atomkraft.
Kaum hatte Richter
Neebuhr die
Verhandlung eröffnet, brachte eine Gerichtsmitarbeiterin einen
Stapel Papier zum Richtertisch. Es handelte sich dabei um
Solidaritätsbekundungen aus verschiedenen Ländern.
Denn es ging
tatsächlich darum: Um
die Bedeutung von internationalem Widerstand. Was die Betroffene in
ihrer einstündigen politischen Einlassung deutlich machte.
Sie griff die
internationale
Verflechtung der Atomindustrie auf, mit konkreten Beispielen zu
vergangenen und aktuellen Atomgeschäften ? und zum notwendigen
Widerstand dagegen. Nicht ohne bewegende Worte zu Sébastien
Briat.
An dieser Stelle sei
auf einen Artikel
zur vergangenen und aktuellen Atompolitik
Frankreichs hingewiesen.
Die Beweisaufnahme
dauerte noch
anderthalb Stunde. Es wurde zunächst die Zeugenvernehmung eines
verantwortlichen der GNS beantragt, zum Beweis der Tatsache, dass es
sich um gerechtfertigter Notstand handele. Der Zeuge würde
nämlich bekunden, dass die Castoren unter bestimmten Bedingungen
getestet werden (9-Meter Sturz, Flache Aufprall-Fläche, ...),
die nicht der realen Bedingungen entsprechen. (Siehe Antrag )
Der Antrag wurde -wie
zu erwarten-
abgelehnt. Der Zeuge wurde rein gerufen.
Eine Zeugenbefragung
kann durchaus Spaß
machen. Es kommt sonst ja nicht so oft vor, dass Polizisten auf
Fragen von AktivistInnen antworten müssen. Der Zeuge versuchte
die Fragen auszuweichen. ?Muss ich wirklich antworten?? fragte er
dem Richter, als er nach seinem Gewicht gefragt wurde. Die Frage war
aber ernst gemeint. Der Zeuge behauptete nämlich, die Betroffene
hätte Widerstand geleistet. Was bei der Festsetzung des
Bußgeldbescheides von Bedeutung war . Die Presse-Bilder, mit
dem der Zeuge Konfrontiert wurde, konnten die Widerstandsvorwürfe
etwas entkräften. Auf den Bildern sind zwei Polizisten zu sehen,
die der Aktivistin die Arme verdrehen und Mund und Nase zu halten.
Bei der
Zeugenbefragung konnte
desweiteren nicht geklärt werden, ob die Ankettvorrichtung, die
die Betroffene am Arm trug, eine echte oder eine Attrappe war. Auf
den Bildern war nämlich ein Plastikrohr zu erkennen. Ob dieses
Rohr für eine Ankettaktion geeignet war?
Der zweite vorgeladene
Zeuge erschien
nicht zum Termin. Was einfach zur Kenntnis genommen wurde, weil zur
Aufklärung der Sachlage nicht wesentlich, so der Richter.
Die Betroffene stellte
noch eine Reihe
von Anträgen, die alle vom Richter besonders arrogant abgelehnt
wurden.
Mit ihrer Anträgen
wollte die
Aktivistin sowohl auf die Polizeigewalt als auch auf die politische
Justiz aufmerksam machen.
Sie beantragte die
Inaugescheinnahme
des Polizeivideos so wie von weiteren Presse-Bildern. Damit wollte
sie beweisen, dass die Gewalt von der Polizei ausging. Was u.a. zu
den Schweren Verletzungen eines französischen Aktivisten
führte.
Das Verfahren gegen die Beteiligten Polizisten wurde eingestellt. Was
der eigentliche Skandal ist. Denn es gibt dazu viele Beweisfotos und
der Einheitsführer hat selber zugegeben, er habe den Aktivisten
ins Gesicht getreten. Aber das sei laut Staatsanwaltschaft doch nicht
absichtlich gewesen...
Die Beweisaufnahme
wurde daraufhin
geschlossen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf 250 Euro
Bußgeld. Sie machte jedoch einen schüchternen Eindruck.
Der Beschuldigte wurde
sodann das
letzte Wort erteilt. Eine Pause zur Vorbereitung ihrer Plädoyer
wurde ihr verweigert. Sie verzichtete jedoch auf einen
Befangenheitsantrag und fasste ihre Beweggründe und die
Ergebnisse der Beweisaufnahme kurz zusammen. Sie erklärte, sie
plädierte nicht auf Freispruch, ihr sei ja Bewusst, dass das
Gericht den rechtfertigender Notstand nicht erkenne. Sie verlangte
viel mehr das Absehen einer Straffe auf Grund von Polizeigewalt und
-willkür: ein Urteil käme einer Doppelbestrafung gleich,
denn sie sei damals ja schon von der Polizei verletzt und bestraft
(rechtswidrige Ingewahrsamnahme) worden.
In Ihrem Schlußwort
griff sie das
(Justiz)-system und die Kriminalisierung von AtomkraftgegnerInnen mit
scharfen Worten an: Gesetze können eine gesellschaftliche
Auseinandersetzung nicht lösen. Vor allem nicht mit Gesetzen,
die vor Entstehung dieser erlassen wurden (Die EBO ist ja älter
als die Atomkraft).
Die Aktivistin
weigerte sich
anschließend bei ?im Name des Volkes? aufzustehen... Von
wem ist es denn die Rede?
Der Richter
verurteilte sie zu einem
Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Was schon erstaunlich ist,
weil Richter Neebuhr die Bußgelder sonst gerne erhöht.
Dabei habe er das Einkommen der Betroffene berücksichtigt.
Ferner wurde zwar gemeinschaftlich gehandelt, es sei ihr aber keine
führende Rolle nachgewiesen worden (das mit der
Ankettvorrichtung...). Die Polizeigewalt sei ansonsten gerechtfertigt
und in Kauf zu nehmen, wenn man gegen Gesetze verstoße, so der
Richter.
Es bleibt anzumerken,
dass es sich um
eine Art Muster-Verfahren handelte. Es ging vor allem darum, das
politische an diesem Verfahren in die Öffentlichkeit zu tragen
und Sand ins Getriebe der Justiz zu bringen. Mehrere Beteiligten
haben in der Tat Bußgeldbescheide bekommen. In einem Fall wurde
das verfahren von der Richterin Busch eingestellt, weil der
Betroffene nicht auf der Schiene war. Die anderen Beteiligten haben
ihre Widersprüche zurückgenommen, um die Verfahrenskosten
nicht explodieren zu lassen. Sinnvoller ist nämlich Energie (und
Geld) für zukünftige Aktionen zu behalten!
(1)
Siehe Erklärung von der Gruppe Linda so wie weitere
Zeugenberichte (unten)
(2)
Siehe Pressemitteilung der BI Lüchow-Dannenberg : Schwere
Mißhandlung folgenlos?
http://www.bi-luechow-dannenberg.de/2presse.html
- Harte Vorwürfe gegen
die Polizei
Beim Castortransport 2005 wurde
eine 23-Köpfige Gruppe von der
Polizei Rabiat
geräumt, ein Aktivist wurde schwer verletzt. Die AktivistInnen
haben
Strafanzeige wegen Körperverletzung in Amt erstattet. Das
Verfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Wenn die
Verbrecher Staatsdiener in Uniform sind...
Die Beteiligten wurden
hingegen wegen "Störung öffentlicher
Betriebe" angezeigt, die Akte umfasst über 1000 Seiten! Das
Strafverfahren wurde in April 2007 eingestellt. Die Bundespolizei
verschickte aber Bußgelder in Höhe von bis zu 275 Euro.
Einspruch wurde eingelegt. Und es kam zu
Verhandlungen vor dem Amtsgericht Hannover
Zum Geschehen, der damalige Bericht
der Gruppe "Linda Bleibt" (Quelle aaa):
Am
21.
November 2005 fand bei Eichdorf
eine direkte
deutsch-französische Aktion statt. Uns gelang es, kurz vor dem
Castor
noch auf die Gleise zu kommen. 4 Personen versuchten sich an die
Schiene festzuketten. Diese Aktion wurde brutal von der Polizei
verhindert. Dabei wurde ein französischer Aktivist schwer
verletzt.
Mehrere Polizisten malträtierten den auf dem Boden liegenden,
dabei
wurde ihm u.a. ins Gesicht getreten, was zur Folge hatte, dass ein Zahn
gebrochen ist. Die Polizei wollte ihn zunächst zur GeSa nach
Lüchow
bringen, nur durch massiven Druck der Sanitäterinnen "durfte" der
Verletzte ins Krankenhaus nach Lüneburg.
Dort
wurde er nicht behandelt, weil er keinen
Ausweis und kein Geld dabei hatte. Die Polizei hatte diesen nach
Lüchow
mitgenommen.
Der
Rest der Gruppe wurde ebenfalls rabiat von
den Schienen geräumt und gefesselt, um den Castor durch rollen
lassen
zu können. Für 2 Stunden wurden die Gruppe auf einem Feld
eingekesselt
und sollte nach der Personalienfeststellung entlassen werden. Wie so
oft, veränderte sich die Befehlslage und alle Betroffenen wurden
in
Gewahrsam genommen, die bis zu neun Stunden andauerte.
Die
Ingewahrsamnahme wurde später vom Richter
als rechtswidrig eingestuft, weil die Versammlung nicht aufgelöst
wurde. Wir hatten schon vor Ort die Polizei auf die (Un)Rechtslage
hingewiesen, was sie aber geflissentlich missachtete.
Dies
lassen wir uns nicht gefallen und werden entsprechend auf diese
polizeiliche Willkür antworten!
Dass
Deutsche und Franzosen gemeinsam gegen die
Atommafia kämpfen, ist umso wichtiger, weil Atompolitik weltweit
betrieben wird. Die Entsorgungsfrage bleibt ohne Lösung.
Atommüll wird
hin und her geschickt, weil keine(r) ihn haben will. Wir glauben nicht
an den versprochenen Atomausstieg, wenn der Weiterbetrieb von AKWs
gefördert wird: Die Urananreicherungsanlage Gronau wird erweitert,
und
Brennelemente werden nach Frankreich geliefert, das "abgereicherte"
Uran wird nach Russland verschifft. Deutschland kauft Atomstrom aus
Frankreich. Neubaupläne werden unterstützt: Siemens ist mit
34 % am
Reaktorbau Typ EPR beteiligt.
Wir
haben uns bewusst für diese Aktionsform
(Lock-on-Aktion) entschieden. Sie ist gewaltfrei, ganz im Gegensatz zu
der Gewalt, die vom Staat ausgeht. Der (Atom)Staat und die Lobby
missachten unser Recht auf Leben, sei es durch den alltäglichen
Betrieb
von Atomanlagen oder durch Inkaufnahme von Toten und Verletzten bei
Atomtransporten.
Wir
fordern die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit.
Sébastien
wird nicht vergessen.
Auszüge aus
einem Artikel der
Landeszeitung vom 16.01.07 " Schwere Vorwürfe gegen Polizei"
[...]Sie
werfen Polizeibeamten vor, beim Castor-Transport 2005 einen
Kernkraftgegner bei Eichdorf an der Lüneburger Landkreisgrenze
misshandelt und verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg
ermittelt in dem Fall. Doch ihr liegt die Aussage eines Beamten vor:
Der will den Protestler, einen Franzosen, in einem Gerangel "aus
Versehen" ins Gesicht getreten haben. [...] Eine Polizeieinheit aus
Blumberg habe die Menschen abgedrängt. K. sagt, sie habe gesehen, wie
der Franzose neben dem Gleis gelegen habe: "Vier Polizisten saßen auf
ihm drauf und haben ihm mit dem Knie ins Gesicht gestoßen."
Anschließend sei der Mann mit auf dem Rücken gefesselten Händen
vom Gleisbett gezogen worden, sein Gesicht sei blutüberströmt
gewesen.[...] Er ging später zu einer Lüneburger Ärztin. [...] "Das
Verletzungsmuster kann durchaus mit der Verletzungsursache
(Stiefelabsatz) zur Deckung gebracht werden", schreibt die Medizinerin.
[...]
Ein zweites
Attest aus Frankreich bescheinigt dem 23-Jährigen Verletzungen an
den Zähnen und am linken Auge. Der Doktor schrieb den Patienten für
zwei Tage krank.
S.
und K. wundert, dass die Polizei Monate brauchte, um die Beamten
namentlich zu ermitteln, obwohl es Fotos von ihnen gibt, die der
Ermittlungsgruppe Castor
vorliegen. [...]
Oberstaatsanwalt Manfred
Warnecke gibt den Stand der Ermittlungen wieder:
[...]
Er wirft der Zeugin K. zudem vor, bei einer Lichtbildüberprüfung bei
der Polizei nicht ausgesagt zu haben [...] K. wiederum fühlte sich bei
der Befragung unter Druck gesetzt [...] Ihr Verdacht: Sie solle
als Zeugin "unglaubwürdig" gemacht werden.
[...]
Offen bleibt, wie das Verfahren weitergeht. Denn es müssen laut
Warnecke noch weitere Zeugen befragt werden. Denn Videoaufzeichnungen,
die Polizei bei den Demonstrationen eigentlich routinemäßig anfertigt,
lägen zum unmittelbaren Tatgeschehen nicht vor.
Ein als
Leserbrief an die LZ
verschickter Text:
"Das Bild, das zu Ihrem
Artikel erschien, zeigt vier Polizeibeamte auf einer Person sitzend.
Wie
auch auf dem kleinen Bild gut zu erkennen ist, werden die Arme in
verschiedene Richtungen gedreht, auch die Beine sind fixiert - und wo
befindet sich der Kopf?
Wenn
es so wäre, wie der Polizeibeamte behauptete, und er hätte den
Franzosen während der gewaltfreien Protestaktion aus Versehen mit
seinen Stiefel im Gesicht verletzt, stellt sich die Frage, warum sorgte
er nicht dafür, dass seine Kollegen von dem Verletzten abließen und
schnellstmöglich ärztliche Versorgung eintraf? Wäre es so, wie der
Polizist aussagt, läge wohl grob fahrlässiges Verhalten und
unterlassene Hilfeleistung vor.
Wir,
die wir die Situation beobachten und aushalten mussten, können auch im
Nachhinein kein Entgegenkommen, keine Hilfsbereitschaft und kein
Bedauern feststellen. Im Gegenteil fielen Äußerungen von Beamten, die
keinen Zweifel daran ließen, dass auch schwere Verletzungen in Kauf
genommen wurden.
Nach
seiner Misshandlung stand der Mann unter Schock. Im Krankenhaus wurde
er nicht behandelt, da seine Ausweise von der Polizei einbehalten
waren. Auch fehlte ihm das Geld, eine Notversorgung bezahlen zu können,
ein Skandal an sich! Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und seiner
psychischen Verfassung verließ er das Krankenhaus. Bis heute mussten
als Spätfolgen der Tritte ins Gesicht durch den Polizeibeamten drei
Zähne entfernt werden, die im Unterkiefer gebrochen waren. Hier liegt
wohl mindestens schwere Körperverletzung vor und keinesfalls nur ein
?blaues Auge?.
Herr
Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke nimmt Stellung zur
Lichtbildüberprüfung, die üblicher Weise angewandt werde, um Täter zu
identifizieren. In diesem Fall ist diese Vorgehensweise überflüssig bis
fragwürdig, denn es gibt Bilder vom Tatort und von den Tätern und
rechtlich ist ein ?wieder erkennendes Wieder erkennen? nicht zulässig.
Weiter
wird der Eindruck erweckt, die Zeugin habe bei der Polizei nicht
ausgesagt. Das ist nicht richtig. Sie hat bereits ausführliche und
eindeutige Aussagen zu dem Geschehen und den Beamten gemacht.
Der
ermittelnde Polizeibeamte von der Ermittlungsgruppe Castor behauptete,
auf den Bildern sei niemand eindeutig zu erkennen und damit auch nicht
zu identifizieren. Erstaunlich ist nur, dass Lichtbildvorlagen mit den
belasteten Beamten erstellt werden konnten.
Auf
einer Internetseite des Bundespolizeipräsidiums Nord zu ?Falsche
Fahndungsplakate sichergestellt? am 3.11.06 * äußert sich der
Lüneburger Polizeipräsident Friedrich Niehörster besorgt darüber, dass
auf den Plakaten, ?die Gesichter von drei Polizeibeamten eindeutig zu
erkennen sind?. So bleibt die berechtigte Frage, welche Interessen bei
der Zeugin K. verfolgt werden.
Allein
die Tatsache, dass die Ermittlungsgruppe Castor sowohl gegen
AtomkraftgegnerInnen als auch gegen die Polizei ermittelt und dadurch
Interessens- und Loyalitätskonflikte bestehen, lässt Zweifel aufkommen,
ob Straftäter innerhalb der Polizei überhaupt ernsthaft verfolgt werden.
Der
ermittelnde Beamte vermochte sich nicht zu der von mir gestellten Frage
äußern, ob er sich seinen Kollegen oder der Wahrheit mehr verpflichtet
fühle.
Die Art
und Weise, wie ermittelt wird, Zeugen verunsichert und unglaubwürdig
gemacht werden, lässt eher den Schluss zu, dass in diesem Fall die
Gewalttäter geschützt werden sollen." G. S.
* Zu den falschen Fahndungsplakaten:
Pressemitteilung
der Bundespolizei
Artikel auf Indymedia: http://de.indymedia.org/2006/11/161029.shtml
und http://de.indymedia.org/2006/11/160911.shtml
Das
Plakat (Indymedia)
Es ist Dein Prozess,
also führe
ihn!
(1)
Polizei-Stalking
gegen Atomkraftgegnerin
- Kreative
politische Prozessführung
und 2 Verhandlungstage für ein lächerliches bußgeld!
Lüneburger
Behörde lassen sich einiges einfallen, wenn es darum geht politisch
engagierte Menschen zu kriminalisieren. Und am besten wird eine
besonders engagierte Aktivistin als ?Opfer? ausgewählt. Das kann als
Polizei-Stalking bezeichnet werden.
Eine
französische Aktivistin bekommt dies in Lüneburg immer wieder zu
spüren. Doch sie lässt sich nicht einschüchtern. Im Gegenteil.
Nach
dem skandalösen ?Baumkletter-Urteil? (2) von vergangenem September in
Lüneburg, musste die junge Atomkraftgegnerin dieses Mal nach Hannover
vor Gericht. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, die Bahnanlage am 06.
Oktober 2006 betreten zu haben ? was sie vehement zurückweist. Am 6.
Oktober fand nämlich keine Demonstration statt, die Aktivistin wurde
lediglich von Bundespolizisten im Wald angetroffen und anderthalb
Stunde festgehalten, weil sie der EG-Castor ? Ermittlungsgruppe der
Polizei gegen Atomkraftgegner- bekannt ist. 2 Staatsschutz-Beamte kamen
anschließend vorbei, um ?mit ihr zu reden.?
Gegen
den Bußgeldbescheid von der Bundespolizei (25 Euro + 25 Euro Auflagen)
hatte die Betroffene Widerspruch eingelegt, so dass es zur Verhandlung
kam. Die Verhandlung wurde am 25. Juni 07 pünktlich um 14:30 eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft war nicht vertreten. Dafür saß ein Vertreter der
Verwaltungsbehörde -also der Bundespolizei- der Angeklagten gegenüber.
Richter Klinkenborg hatte es eilig. Das war ja die letzte Verhandlung
des Tages und sollte -wie alle anderen Verhandlungen- ja nur wenige
Minuten andauern, so seine Vorstellung. Gerichte sind ja ohnehin
?Urteilswerkstatt?: Die Polizei hat -fast- immer recht, Angeklagte
werden in Minutentakt verurteilt.
Chaos im
Gerichtssaal
So
glatt lief es doch nicht an diesem Montag. ?Ich lasse mich nicht
einschüchtern. Ich weiß wofür ich stehe. Das werde ich vor Gericht
ausführlich erklären.? hatte die Betroffene im Vorfeld angekündigt. Der
Richter ließ sie jedoch ihre politische Einlassung nicht mal vorlesen,
der Zeuge wurde gleich rein gelassen. An der Erforschung der Wahrheit
zeigte der Richter vom Anfang an wenig Interesse. Beinahe alle Fragen
wurden von der Angeklagten selbst gestellt. Der Richter hielt ? wie zu
erwarten- den Zeugen trotz klaren Widersprüchen und Unklarheiten für
glaubwürdig. Und als der ?Vertreter der Verwaltungsbehörde? zu Wort
kam, fing dieser gleich an, die Angeklagte zu befragen, worauf sie sich
nicht einließ.
Die
Angeklagte ging stattdessen in die Offensiv und fing an, sämtliche
Beweisanträge (Vorladung eines zweiten Zeuge, Ortsbegehung, ...) zu
stellen. Sie beantragte mehrere Pausen, um ihre Anträge zu formulieren
und sich von FreundInnen beraten zu lassen ? solche Pausen sind
wichtig, wenn Mensch ohne Anwalt vor Gericht steht. Der Richter wollte
Druck aufbauen und genehmigte zunächst jeweils nur 3 knappe Minuten
Pause. Die Anträge wurden alle abgewiesen, unter der Begründung, sie
dienen der Erforschung der Wahrheit nicht. Als der Richter merkte, wie
sich das alles in die Länge zog, verbot ( !!!) er sogar jegliche Pause.
Der Richter wollte somit Druck aufbauen und die
Verteidigungsmöglichkeiten der Angeklagten einschränken. Was sie sich
nicht gefallen ließ. Sie stellte schließlich einen Befangenheitsantrag
gegen Richter Klinkenborg. Was dazu führte, dass die Verhandlung -nach
2 Stunden- vertagt wurde.
?Die Amtssprache
ist Deutsch?
Ein
weiterer Punkt trug zur Verwirrung bei. Die Angeklagte hatte auf einen
Dolmetscher bestanden, weil sie sich in ihrer Muttersprache besser
äußern kann. Der Richter nahm aber vom Anfang an keinen Rücksicht auf
die Übersetzung. Er sprach zu schnell und ließ keine Zeit zum
Dolmetschen. Dazu kam, dass die eingesetzte Dolmetscherin keinen
politischen Hintergrund hatte und viel missverstand, was zu einer
katastrophalen Übersetzung führte. Als darauf hingewiesen wurde,
antwortete Richter Klinkenborg prompt: ?die Amtssprache ist Deutsch.?
?Diese
Aussage vom Richter habe ich als rassistisch empfunden. Die Sprache
wurde als Mittel der Ausgrenzung, als Herrschaftsinstrument genutzt.
Gerichte sind sowieso Herrschaftsstrukturen in sich?, erzählt die
Aktivistin. Und sie fährt fort:
?Wie
kann ich mich verteidigen, wenn ich nicht richtig verstehe? Ich habe
das Glück, dass ich doch ziemlich gut Deutsch kann. Aber gegen Ende der
Verhandlung herrschte trotzdem große Verwirrung und ich habe kaum
mitgekriegt, dass ich die erste Etappe ?gewonnen? hatte, dass die
Verhandlung vertagt wurde. Mir ist ganz Bewusst geworden, dass Menschen
die der Sprache nicht mächtig sind, keine Chance auf gerechte
Verteidigung haben.?
Kreative politische
Prozessführung
?Es
ist Dein Prozess also führe ihn!? erklärte schon 1967 Fritz Teufel. Und
es macht tatsächlich Sinn, dem Richter das Verfahren aus der Hand zu
nehmen. Richter und Staatsanwaltschaft müssen sich an einer bestimmten
Form halten, dies kann man als angeklagteR ausnutzen und die Justiz mit
ihren eigenen Regeln bekämpfen: Anträge ohne Ende stellen, zahlreiche
Pausen beantragen, alles protokollieren lassen, unruhige Zuschauer, die
mal weggetragen werden, ewig langer Plädoyer (hier darf der Richter
nicht unterbrechen), etc... Die Anwesenheit von UnterstützerInnen im
Gerichtssaal ist auf jeden Fall ein sehr wichtiger Punkt. (an dieser
Stelle, vielen Dank an alle Anwesenden!)
Der 2.
Verhandlungstermin
Der
Befangenheitsantrag wurde -wie zu erwarten- abgelehnt. Aber die
Verhandlung wurde so lange unterbrochen, dass von vorne rein neu
verhandelt werden musste. Der Termin wurde für den 15. oktober
angesetzt, dem Antrag der Betroffenen auf Fahrtkostenübernahme wurde
stattgegeben. Der Staatsanwalt hielt es dieses mal für nötig zu kommen;
der Staatsschutz setzte sich hin im Publikum. Der Tag fing mit
Kreidemalerei gegen Law und Odner vorm Amtsgericht an, was den
Ordnungshüttern schon gar nicht gefiel. Konfetis mit anti-atom und
anti-autoritären Sprüchen flogen überall rum. Die Polizei stellte
Personalien fest und beschwerte sich direkt beim Richter.
Beim
betreten des Gerichtssaals zeigte sich Richter Klinkenborg vollkommen
anders als zuvor. Ihm war inzwischen klar geworden, dass die
Verhandlung nicht durchführbar war, ohne auf die diversen Anträgen und
Äußerungen der Betroffene einzugehen. Er wollte scheinbar ein zweites
Fiasko und Befangenheitsantrag verhindern. Die Angeklagte durfte ihre
politische Einlassung zum Thema Atomkraft und Kriminalisierung
vortragen, beliebig viele Anträge stellen und Pause machen. Sämltiche
Anträge -wie eine Ortsbegehung, die Ladung von
EG-Castor-Verantwortlichen - wurden wie zu erwarten als unbegründet
zurückgewiesen. Die Zeugen erwiesen sich als schlechte Schauspieler.
Die zwei (ja, zwei Zeugen dieses mal!) Polizisten hatten ihre Aussage
auswendig gelernt und erzählten beinahe Wortgenau das selbe - wie
kleine Kinder, die vor der Klasse rezitieren. An Einzelheiten konnten
sie sich nicht mehr erinnern: "Es ist so lange her" Natürlich zeigte
der Richter Verständnis dafür.
In
ihrem Plädoyer fasste die Aktivistin die Lügen und Widersprüche der
Polizei zusammen. Sie plädierte auf Freispruch, ohne viel vom Gericht
zu erwarten. Ihr war von vorne rein klar, wie der Richter urteilen
würde - was sie auch noch mit einer Herrschaft- und Justizkritik
deutlich machte. Sie amüsierte sich über so einen Aufwand für nichts!
Urteil
"Im
Name des Volkes" Der Spruch kam nach beinahle 4 Stunden Verhandlung.
Richter Klinkenborg sparte sich die Pause nach den Plädoyers und verlaß
sein Urteil aus einem Zettel. Das Urteil hatte er tätsächlich noch vor
Ende der Beweisaufnahme gefertigt... 25 Euro Bußgeld und
Verfahrenskosten (ob diese jemals bezahlt werden...). Die Betroffene
hat einen Antrag auf Zulassung von der Rechtbeschwerde eingereicht -
weil der Richter vor Verlesung des Urteils keine Pause gemacht hat
(Verfahrensfehler können Gegenstand einer Beschwerde sein). Wenn
Rechtsmittel eingelegt wird, muss der richter eine schriftliche
Urteilsbegründung schreiben.
Die
Aktivistin fasst zusammen: " Für mich war das eine richtige
entscheidung, dass Verfahren politisch und offensiv durchzuführen. ich
habe mich dabei wohl gefühlt. Wenn der Staat was von mir haben will,
dann nicht ohne diesen politischen Theater! Das ist für mich wichtig,
weil ich eben immer wieder von Ordnungshüttern schickaniert und
angeklagt werde. Da will ich ja nicht passiv bleiben."
Hintergrund ?
Polizei-Stalking
Diese
Verhandlung ist aber nur der obere Teil vom Eisberg der Repression. Die
Aktivistin wird nämlich immer wieder von der Polizei schikaniert:
Anzeige wegen Baumklettern (2), Einradfahren... Neulich wurde sie wegen
Kreidemalerei festgesetzt:
?Mir
wurden zum Beispiel Kreidestifte beschlagnahmt, unter der Begründung,
es sei im Zusammenhang mit politischem Inhalt strafbar
(Sachbeschädigung). Da ermittelt wahrscheinlich wieder die ?EG-Castor?,
erzählt die Aktivistin.
Vorwürfe
werden ständig konstruiert und dienen der Rechtfertigung weiterer
willkürlichen polizeilichen Maßnahmen. So diente u.a. der Gegenstand
des jetzigen Verfahrens, der Begründung von Maßnahmen ?zu
Gefahrenabwehr? gegen die Betroffene vor dem letzen Castortransport
nach Gorleben: Sie wurde von der Polizei zwei Wochen lang rund um die
Uhr überwacht und am Tag X vom Fahrrad weggerissen und präventiv in
Gewahrsam genommen. (4)
Weitere
Verfahren gegen die Aktivistin sind noch anhängig. Aber sie lässt sich
nicht klein kriegen: ? Angeklagt ist der Widerstand. Solidarität und
Phantasie sind unsere Waffen?.
1. Zitat von Fritz Teufel, 1967
2. Siehe Bericht über die
Verhandlung: http://de.indymedia.org/2006/09/157341.shtml
3. Siehe Bericht
Meinungsäußerung verboten:
http://germany.indymedia.org/2007/04/173938.shtml
4.
15.12.06: Eine Aktivistin bekam folgende Mitteilung seitens des
zentralen Kriminaldienst der Polizei FK4 (politische Abteilung):
"Hiermit
teile ich Ihnen gemäß § 30 Abs. 4 Nds. SOG mit, dass über Sie in der
Zeit vom 30.10. - 12.11.2006 personenbezogene Daten mit besonderen
Mitteln oder Methoden im Sinne von §34 Nds. SOG (längerfristige
Observation) i.V.m. § 35 Nds SOG (Verdeckter Einsatz technischer
Mittel) erhoben wurden. Anlass für die Maßnahme waren die zu
erwartenden Aktionen zur Ver-/Behinderung der Fahrt des
Castor-Transportzuges zum Zwischenlager Gorleben. Die Datenerhebung
erfolgt auf Grund einer Anordnung der Polizeiinspektion Lüneburg (...)?
Pressemitteilung
zu diesem
Verfahren
Vollstreckung:
Erzählung aus Lüneburg
Am
letzten Donnerstag bekam eine Lüneburger Aktivistin Besuch des
Herrn Vollstreckungsbeamter. Überrascht wurde sie nicht, denn
der Herr hatte sich ja mittels förmlicher Zustellung eines
Briefes angekündigt. Es geht um - inzwischen - 41 Euro, die die
Stadt Lüneburg als Vernichtungsgebühr für
Gegenstände
fordert, die der Aktivistin beim Castortransport 2006 präventiv
(!) beschlagnahmt und statt wieder ausgehändigt, vernichtet
wurden. Die Betroffene weigert sich aus finanziellen und vor allem
aus politischen Gründen, den Betrag zu bezahlen.
Eine
Erzählung aus dem politischen Lüneburger Alltag.
Rückblick
:
Wie ist
es dazu gekommen?
12.
November 2006, Tag X,
eine
4-köpfige Gruppe wurde von Beamten einer Thüringer BFE
(Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) äußerst gewaltsam
überfallen.
Der
entschlossene Zugriff war kein Zufall. Was den Beamten erzählt
wurde, weiß niemand genau, aber von der ?zivilen Aufklärung?
erhielten sie den Befehl die Gruppe festzusetzen. Menschen, die in
der Art präventiv festgenommen werden, müssen ja furchtbar
gefährlich sein.
Die
AtomkraftgegnerInnen wurden anschließend auf Anordnung von EPHK
Reiche (Erster Polizeihauptkommissar) in Gewahrsam genommen und ihnen
wurden Gegenstände (wie eine Ledermanschette, 1 Stück
Draht, ...) zu Gefahrenabwehr - wie es so schön heißt -
beschlagnahmt.
Berichte
und Strafanzeige wurden noch am selben Tag gefertigt. POK Martin,
Leiter der EG-Castor schaltete sich ebenfalls ein.
[Ein
ausführlicher Bericht der Betroffenen über den Tag X 2006
auf der LIgA-Homepage: http://ligatomanlagen.de/berichteCastor.html
]
Dezember
2006: Vermutungen bestätigt
Dass am
Tag X seitens der Behörde nichts dem Zufall überlassen
wurde, war den AktivistInnen gleich eingefallen und sie waren sich
schon sicher, überwacht zu werden.
Am 15.
Dezember kam die Bestätigung. Eine Betroffene erhielt folgende
Mitteilung:
"Hiermit
teile ich Ihnen gemäß § 30 Abs. 4 Nds. SOG mit, dass
über Sie in der Zeit vom 30.10. - 12.11.2006 personenbezogene
Daten mit besonderen Mitteln oder Methoden im Sinne von §34 Nds.
SOG (längerfristige Observation) i.V.m. § 35 Nds SOG
(Verdeckter Einsatz technischer Mittel) erhoben wurden.
Anlass
für die Maßnahme waren die zu erwartenden Aktionen zur
Ver-/Behinderung der Fahrt des Castor-Transportzuges zum
Zwischenlager Gorleben.
Die
Datenerhebung
erfolgt auf Grund einer
Anordnung der Polizeiinspektion Lüneburg (...)"
Also
rein präventive Überwachung. Wollen die Staatsschnüffler
ihre Arbeitsplätze sichern? Die Gefahrenprognose für die
nächsten Überwachungsmaßnahmen muss jedoch jetzt
schon gesichert werden: In der Polizeidatei heißt es
dementsprechend: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
(beim Einsatz fiel ein Polizist aus dem fahrenden Fahrzeug und
verletzte sich, es also muss ?Jemand? daran schuld sein) und den
üblichen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Betroffene
erhielt entsprechende Vorladungen.
Frühjahr
2006
Die
Polizei hat fleißig ermittelt, aber die Strafverfahren wurden
alle eingestellt. Mit strafrechtlicher Verfolgung ist in dieser
Affäre nicht mehr zu rechnen, aber die Behörden haben sich
andere willkürliche repressive Maßnahmen ausgedacht:
die
Beschlagnahmten Gegenstände werden nicht ausgehändigt,
sondern vernichtet. Schade drum, aber irgendwie hat keiner Lust
dagegen zu klagen, auch wenn die mehrseitige Begründung von
Herrn Bussler (Stadt Lüneburg) unzählige Lügen,
Beleidigungen und erfundenen Straftaten enthält. Ein Monat
später kommt aber -völlig unerwartet- der nächste
Trick: die Opfer müssen jeweils die Kosten der Vernichtung
tragen. Die Vernichtungsgebühr übersteigt sogar den
ursprünglichen Wert von den Gegenständen! Die 3 Betroffenen
sind wütend, aber sie haben keine Lust auf einen ewig langen und
teuren Streit vor Gericht. In Niedersachsen gibt es kein
Widerspruchsverfahren mehr. Zulässig wäre nur eine Klage
gewesen. Die Mahnung flattern in eher unregelmäßigen
Abständen ins Haus - bis zur Vollstreckungsankündigung.
Sommer
2007: was bleibt von dieser Geschichte übrig?
Es ist
und war für manche Beteiligten keine einfache Sache, das Erlebte
zu bearbeiten. Es war aber die Gelegenheit, sich mit dem Thema
Repression auseinander zu setzten. Anlässlich einer Soliparty
wurden im Februar Texte dazu geschrieben und zusammengetragen. Siehe
http://de.indymedia.org/2007/02/168165.shtml
Wichtig
für die Bearbeitung ist noch zu erfahren, in welchem Umfang die
Überwachung stattgefunden hat. Seit Monaten weigert sich aber
die Polizei, Akteneinsicht zu gewähren. Was soll denn verborgen
werden? Bis dato kam nur eine lapidare Antwort: ?Observation als
Anlass des Castortransportes 2006, zur Verhinderung von Straftaten
von erheblicher Bedeutung und zur Erkenntnisgewinnung ihres
Umfeldes?.
Klage
soll jetzt eingereicht werden.
Zum
Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit
der polizeilichen Maßnahme am 12. November 2006 ist noch keine
richterliche Entscheidung ergangen.
Alle
sind gleich, aber andere... Die AktivistInnen können noch Monate
oder vielleicht Jahre auf Akteneinsicht und Überprüfung
warten. Die Stadt Lüneburg dagegen nicht.
Besuch
vom Vollstreckungsbeamten
2
Aktivistinnen haben schon Besuch vom Vollstreckungsbeamten bekommen.
Im ersten Fall hat er sich nicht hinein getraut. Die Betroffene hat
weder einen festen Wohnsitz, noch eine Kontonummer. Eine Pfändung
ist deshalb aussichtslos.
Die
andere Atomkraftgegnerin ließ den Vollstreckungsbeamter hinein.
Sie gab ihm gleich zu verstehen, dass sie freiwillig, auf keinen Fall
zahlen würde und erklärte zudem, dass eine Zahlung nicht
mit ihrem Gewissen vereinbar ist. Die Frage nach dem Grund antwortete
sie mit Infomaterial zu Castortransporten und zu den letzten
Störfällen in Brunsbüttel und Krümmel. ?Schon
wieder das Thema?, flüsterte der Beamte. In Lüneburg
haben Vollstreckungsbeamte anscheinend häufig mit
AtomkraftgegnerInnen zu tun. ?Ich kann Ihr Anliegen verstehen, aber
beruflich bin ich ihr Gegner?, stellte er fest. Er schaute sich um,
fand jedoch nix zum pfänden, so dass er eine Kontopfändung
ankündigte. Die Betroffene erklärte darauf hin, sie
würde
keinen Wert auf Geld legen, sondern auf Menschen. Ihr ginge es nur
darum ihre Grundbedürfnisse decken zu können und
gleichzeitig das System so wenig wie möglich zu unterstützen.
Es folgte eine Diskussion über Selbstbestimmung und Herrschaft,
über Utopien und Widerstand.
Widerstand
überall und jederzeit!