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    Gerichtsverfahren: Diverse Berichte

Chronologisch Sortiert
(Nach Datum der Verhandlung bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren/ Datum vom Ende des Rechtsstreites)


Laufende Verfahren:
- Anstehende Verfahren (Straf-; Verwaltungs- und Zivilrecht)
- Verfahren um den Langzeitgewahrsam Castor 2008  - Verfassungsbeschwerde eingereicht
- Verfassungsbeschwerde vom Eichhörnchen gagen das Frankfurter Urteil (Baumbesetzung gegen Flughafenausbau)
- Klage gegen Polizeipräsident Niehörster vor dem Verwalungsgericht (wird seit einem Jahr verschleppt!)
- Klage gegen 2 Ingewahrsamnahmen  und Telekomüberwachung bei den Castortransporten in Lubmin in Dezember 2010 und Febraur 2011 - Hier wird auch verschleppt
- Klage gegen die Berliner Polizei, die keine Meinungsäußerung gegen das Deutsche Atomforum zulässt
- Zivilrechtliche Klage der Deutschen Bahn gegen das Eichhörnchen. Wo ist denn bitte die Oberleitung????
- Bagggerprozess in Stuttgart - Berufungsverhandlung in den kommen Monaten
- Zaunprozess in Lüneburg - Nach dem Dannenberger Urteil, Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg in den kommenden Monaten
- Castorprozess in Potsdam (Castor 2008) : Wendlandgefühl im Gerichtsaal, Prozesstermine (für Janaur 2012)
  
2011
- Dezember: Uranmülltransporte: Sieg des Eichhörnchens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
- Juni: Richterin im Zeugenstand... Erfolg für die Verteidigung - AG Lüneburg (Christians Prozess mit Eichhörnchen als Verteidigerin)
- Mai: Erfolg für die Verteidigung in Greifswald (Karsten prozess mit Eichhörnchen als verteidigerin)
- Mai:  Baggerprozess in Stuttgart (1. instanz)
- März:  Zaunprozess in Dannenberg ( 1. Instanz)
-
Januar:Absurder Keksprozess (1. instanz)

2010
- April: perfides politisches Urteil gegen Fluhafenausbaugegnerin in Frankfurt - Verfassungsbeschwerde eingereicht
- September:
willkürliche rechtswidrige Freiheitsenziehung in Gießen (Juli 2009)
 - Februar: Kohlekraft: Hamburger OVG verhängt Baustopp - Erfolg für BaumbesetzerInnen

- Januar: Kriminalisierungsversuch gegen AtomkraftgegnerIn in Münster zunächst gescheitert. Neuauflage des Prozess nun am 28. März 2011 - Siehe unter Luftakrobatik gegen Atomtransporte...
- Januar:  "Käfighaltung" bei einem Gewahrsam in Göttingen 2006 war rechtswidrig (Kurzbericht folgt)

2009

- November:
polizeilicher Nachtüberfall gegen Flughafenausbaugegner in Kelsterbach: das juristische Nachspiel
- November: Baumbesetzerin in Cottbus vor Gericht - 1. Verhandlungstag - und nun.... Einstellung des Verfahrens
- Oktober Rechtswidrige Ingewahrsamnahme bei Protest gegen einen Nazi-Aufmarsch in Lüneburg in April 09
- Oktober: - Polizeiliche Überwachung mit besondern technischen Mittel (Castor 2006) war rechtswidrig - Daten nun endlich gelöscht
- Juli: Genfeldbefreiungsprozess in Kitzingen - AG spricht im Name der Gentechmafia und verurteilt AktivistInnen zu ungewöhlich hohen Strafen  - Kurzbericht + Presseberichte (unter Aktuelles) - ausführlicherer Bericht zu den Gentech-Prozessen in der Graswurzelrevolution von November 09 ;  Berufung folgt am 26. April und 12. Mai 2010
- Juni: Rechtswidrige polizeiliche Ingewahrsamnahme in Kelsterbach ( Waldbesetzung gegen Flughafenausbau bei Frankfurt) - Aktikel bei Echo-online und Frankfurter Rundschau- inzwischen Aufgehoben durch Landgericht (bekannt für seine konservative Rechtssprechung)
- Juni:  HSL Strommastbesetzung in Frankreich gegen AKW-Neubau in Flamanville - Bußgelder für BesetzerInnen
- Juni: Freispruch in Steinfurt (Luftakrobatik gegen Atomtransporte, Januar 2008) - StA legt Berufung ein.
- März: Zivilrechtlicheforderung der Stadt Lüneburg wegen "Kreidemalen"

2008
- Dezember: Erzwingungshaft im Zusammenhang mit der Abgabe der EV
- Dezember: Prozess wegen Baumklettern, Erfolg für das Eichhörnchen
- September: 1 Tag Erzwingungshaft wegen 5 euro Bußgeld
-  Juni: Politisches Engagement wird bestrafft / Ingewahrsamnahme war rechtswidrig   (Probecastor-Luftblockade 2007)
-  Januar : Polizeiwillkür : Verfahren eingestellt (Mahnwache für Sébastien 2006)

2007
- November:
- Harte Vorwürfe gegen die Polizei (Castor 2005) und Prozeßbericht dazu: Atomkraft und die politische Justiz
- Juni und Oktober: Es ist dein Prozeß, also führe ihn! Gerichtsverhandlung zum Castor 06
- September: Vollstreckung: Erzählung aus Lüneburg
- September: Ist Baumklettern strafbar? In Lüneburg schon... (Antiatom-Demo gegen Schacht Konrad 2007)


Berichte

2011
Zaunprozess in Dannenberg

Anträge, die das Eichhörnchen im Laufe des Verfahrens stellte: zusammengepackt in einer PDF-Datei
Berichte zweiter Prozessanlauf: 22. November 2010 - 21. März 2011
Plädoyers und Urteil am 12. Verhandlungstag: Eichhörnchen-Blog, TAZ, DAPD, Junge Welt
elfter Verhandlungstag: Bericht bei Indy-Linksunten -
zehnter Verhandlungstag: Ankündigung , Bericht
neunter Verhandlungstag: Indymedia
achter Verhandlungstag: Terminankündigung  - Schraf Links 
Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluß meines Verteidigers :  Beschwerde von meinem rausgeworfenen Verteidiger und eine Internetseite zum Vorgang mit dem Verteidigerrauswurf
Siebter Verhandlungtag: Ankündigung Scharf-links,
Sechster Verhandlungtag: Ankündigung auf ScharflinksIndymedia
Bericht zum fünften Verhandlungstag: Indymedia

Bericht zum vierten Verhandlungstag: Ankündigung - Indymedia
Bericht zum dritten Verhandlungstag: Indymedia
Ankündigung zweiter Verhandlungstag: Scharf links
Ankündigung Neu-Beginn: Indymedia
Berichte zum ersten Prozessanlauf: 3. August 2010 - 4. Oktober 2010
Berichte zum ersten Verhandlungstag:
Redglobe, Wendland-net , NDR ,
Berichte zum zweiten Verhandlungstag: Redglobe, Scharflinks EJZ (nicht online) und Leserbriefe dazu: 1 ; 2 ; 3 ; Indymedia
Berichte zum dritten Verhandlungstag:  Scharflinks, Indymedia,
Berichte zum vierten Verhandlungstag:    Scharflinks ,
Berichte zum fünften Verhandlungstag: Pressemitteilung der BI Lüchow Dannenberg nach der Verhaftung des Eichhörnchen...

2009


- Protest gegen Flughafenausbau in Kelsterbach: Klage gegen polizeiliche Willkür-Maßnahme vor dem Verwaltungsgericht - Ein Urteil im Name der Polizeibrutalität und der "Gefahrenabwehr"

In der Nacht zum 6. Februar wurden AktivistInnen von männlichen Polizisten gewaltsam aus ihren Zelten herausgezerrt. "Personalienkontrolle" hieß es. Obwohl die Betroffenen bereits ca. zwei Stunden zuvor kontrolliert worden waren und ihre Zelte unter Polizeibewahrung aufschlugen. Es ging darum, ein kleines Camp in der Nähe vom See aufzubauen, für die Menschen die keine Bleibe mehr hatten, nachdem sie einen Platzverweis für das Gebiet der eigentlichen Waldbesetzung erhalten hatten. Eine Person erlitt auf Grund dieses nächtlichen Überfall einen starken psychologischen Schock - daher wurde versucht, die Polizei mit einer Klage zumindest in Erklärungsnot zu dringen. Sie muss merken, dass Willkürmaßnahmen seitens der Betroffenen nicht unbeantwortet bleiben. Die Polizei leugnete ja zunächst den ganzen Vorfall.  (Dazu: Junge Welt, FR)
Am 19. November 09 wurde vorm Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mündlich verhandelt.
Verhandelt wurde über meine Klage, diese zielt auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilchen Maßnahme hin.  Auf dem Waldbesetzungsblog ist ein Text mit meiner  Zusammenfassung der juristischen politischen Lage vor dem Gerichtstermin: http://waldbesetzung.blogsport.de
Auf Grund dieser Ausganlage - geringe Aussicht auf Erfolg und die Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen (Energie und Mobilisrungspotenzial auf Strafprozess konzentrieren) wurde zum Termin bewusst nicht mobilisiert und auch keine Pressearbeit gemacht. Irgendwie kann die Polizei uns wirklich nicht einschätzen...  Wir traffen auf unverhältnissmäsig viele Polizisten - die insbesondere davor angst hatten, dass AktivistInnen dem Gericht auf's Dach steigen - was wir überhaupt nicht vor hatten. Peinlicher aufdringlicher polizeiischer Auftritt... wird sind es aber irgendwie gewohnt. Weiter frage ich mich was daran so schlimm gewesen wäre, ... Absurde Welt!
Ein Prozessbeobachter hat einen zusammenfassenden Bericht zu dieser mündlichen Hauptverhandlung aus seiner Perspektive online gestellt: http://waldbesetzung.blogsport.de

Ob es wirklich es wert war, Energie in diesem Verfahren rein zu stecken und extra nach Frankfurt zu kommen? Ich meine ja. Es gibt immer nette Menschen zu besuchen in der Gegend.
Aber im ernst: Es ist für mich persönlich aus jurisitschem Sicht ein Lernprozess - diese etwas "intellektuelle Auseinandersetzung" gehört für mich zum politischem Engagement.  Dabei wollte der Richter es mir irgendwie nicht  wirklich nehmen, als ich erwähnte ich sei ja eine jurisitsche Lain. Gut ich habe schon einiges "bei doing" gelernt und besitze langsam ein nicht unerheblisches juristisches Background... Stimmt schon.
Es geht mir weiter ums Prinzip: Polizei Allmacht und willkürliche Maßnahmen nicht wortlos und wehrlos hinnehmen - auch wenn klar ist, das Gerichte dann in dem Sinne Befangen sind, dass sie zum Staatsapparat gehören und in ihrem System verfangen sind - weit weg von wirklichen menschlichen humanistischen Gedanken.  Das dürfen sie sich in diesem System nicht erlauben. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um System. Ich ich finde es umso wichtiger, hier nicht mitzuspielen und mit meiner Betroffeneheit und Emotivität auf das menschlische einzugehen. Der Menschn ist doch ein politisches Wesen!!!
Im Widerstand haben kleine Schritte auch ihre Bedeutung!

Das Urteil fiel erwartungsgemäß im Name der Polizei......... Polizeinotstand gerechtfertigt ständige Kontrolle (heir ist die andauernde Gefahrenlage durch den Widerstand gegen die Landebahn gemeint), ich kann nicht stellvertretend für eine andere Person klagen, auch wenn sie selbst zu weit schockiert wurde, um instande zu sein, irgendwas zu unternehmen... und was mich betrifft, ich wurde doch nicht ganz grob angefasst ... Zitat aus dem Urteil - sehr köstlich:
"Es ist nichts Ungewöhnliches, dass es bei nächtlichen Identitätsfeststellung in einem Zelt zu Körperkontakten kommt"



Ingewahrsamnahme von antifaschistischer Kletteraktivistin in Lüneburg war Rechtswidrig!
PM vom Eichhörnchen
Artikel im Hamburger Abendblatt ; Redglobe

- Verhandlung vom 2.09. : Klettern gefährdet den Atomstaat - Klage zum Teil zurückgewiesen

* Eine weitere Entscheidung vom Amtsgericht zum kurzzeitigem Verbringungsgewahrsam steht noch an
* PM vom Verwaltungsgericht Lüneburg
* PM  vom Eichhörnchen nach der Verhandlung vorm Verwaltungsgerichtsgericht:
 Am 2. September wurde vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg über die Klage der Kletteraktivistin Cécile Lecomte verhandelt.  Die Klage richtete sich  das Vorgehen der Polizei gegen die Umweltschützerin bei Protestaktionen von AtomkraftgegnerInnen im  Sommer 2008 vor dem Zwischenlager in Gorleben.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage gegen einen am 30. Juli am Nachmittag erteilten Platzverweis ab. Klettern gefährdet scheinbar wirklich den Atomstaat!
Das verfahren wurde im übrigen an das zuständige Amtsgericht Dannenberg verwiesen.  Die Klägerin begehrte nämlich die Einschränkung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in der Nacht zum 31. Juli, als die Polizei sie aus einer Versammlung mit Zwang entfernte und drei Kilometer weg verbrachte.

Das Verwaltungsgericht sieht die Erteilung des Platzverweises als rechtmäßig an, weil die konkrete Gefahr bestanden habe, dass die Aktivistin eine Kletteraktion am Zaun oder auf dem Gelände des Zwischenlagers duchführen werde. Die Klägerin habe bei ihrem Aufenthalt vor dem Zwischenlager, wo mit einem Flummiball gespielt wurde, ein Klettergeschirr mitgeführt, so der Polizeizeuge.

? Ich bestreite nicht, dass ich gut klettern kann ? dafür bin ich ja auch bekannt. Ich ich bedauere  aber schon, dass das Gericht meine Einwände nicht berücksichtigte. Klettern ist grundsätzlich nicht verboten und der Wald oder Straßenlaternen in der Nähe der Atomanalgen bieten sich ja für kreative Aktionen an. Daraus zu schließen, es bestehe eine Gefahr für die Allgemeinheit -oder für die Betreiber des Zwischenlagers... das ist eine verkehrte Welt. Nicht die BürgerInnen sind gefährlich, sondern die Atomanalgen und! Reichen Skandale wie in der Asse nicht, damit der Staat aufwacht??  Fragt sich die Betroffene.

Bedenklicher findet sie aber, dass das Gericht die Aussage von einem Polizeizeugen mehr würdigte als  ihre eigene: Der Zeuge will keine Versammlung gesehen haben. Die Klägerin ist jedoch der Meinung, dass fünf Menschen, die sich vor dem Zwischenlager aufhalten und ihren Protest gegen Polizei- und Atomstaat kreativ zum Ausdruck bringen  - hier sollte der Flummiball die Unberechenbarkeit und Kreativität vom Antiatomprotest symbolisch darstellen ? eine Demonstration sind. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht.  Was für die Entscheidung eine wesentliche Rolle spielte: Alle Anwesenden erhielten einen Platzverweis, dies ist aber zur Sprengung einer Versammlung nicht zulässig. Der Platzverweis wäre somit rechtswidrig gewesen.

?Mich wundert der Beschluss nicht, ich weiß schon wie die  Gerichte ticken... Nicht zuletzt beim letzten Castortransport nach Gorleben wurde ich  - auf gerichtliche Anordnung hin - 3,5 Tage lang vorbeugend inhaftiert, weil die Gefahr bestand, ich würde am Tag X in die Bäume Klettern und so den Castortransport behindern. Klettern gefährdet den Atomstaat! Ich sollte vielleicht das Urteil als eine Würdigung der Effektivität meiner Protestaktionen ansehen!? Kommentiert die Kletteraktivistin.

Das Verwaltungsgericht erklärte sich weiter für eine Entscheidung über die Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens am Abend für nicht zuständig, weil für Ingewahrsamnahmen Amtsgerichte zuständig sind. Die Aktivistin wurde in der Nacht zum 31. Juli aus einer Versammlung - weder die Polizei, noch das Gericht bestreiten dies - von der Polizei  entfernt und drei Kilometer weiter verschleppt, wie sie es ausdrückt.  Zur Durchsetzung des am Nachmittag erteilten Platzverweises, so die Polizei.

Die Atomkraftgegnerin  verspricht sich bei ihrer Klage mehr Erfolg vor dem Amtsgericht: ? Versammlungen sind nach der Rechtssprechung vom Bundesverfassungsgericht ?Polizeifest? (1). Das Versammlungsrecht geht vor dem Polizeirecht. Platzverweise  sind jedoch polizeirechtliche Maßnahmen. Also gelten sie im Bereich einer Versammlung nicht, wenn sie vor Beginn der besagten Versammlung erteilt wurden. Meine Ingewahrsamnahme müsste daher rechtswidrig gewesen sein.?

Wann das Amtsgericht sich mit dem Vorfall beschäftigen wird, ist nicht bekannt.

Cécile's Fazit lautet jedoch: ?Verrückt finde ich sowieso, dass zum Schutz und zur Durchsetzung der privaten Interessen der Atomwirtschaft gegen die BürgerInnen, Grundrechte eingeschränkt werden und ein solcher Polizeistaat  aufgestellt wird.?

* Informationstext vor der Verhandlung

mündliche Verhandlung über die Klage vom Eichhörnchen gegen die Polizeidirektion Lüneburg im Zusammenhang mit Protestdemonstrationen vor den Atomanlagen in Gorleben anlässlich  des Wendlandsommercamps 2008.
Es geht um Polizeirecht versus Versammlungsrecht - Ich verteidige mich selbst - Prozesskostenhilfe wurde mir bewilligt (muss kein Verfahrensgebühr zahlen), meine Klage hat Aussicht auf Erfolg. Mir wurde aber gesagt, dass das Gericht es gerne meidet, ein kompliziertes Urteil zu fällen und sich herausredet, indem es sich für nicht zuständig erklärt oder auch das "Fortsetzungsfestellungsinteresse" verneint.

Das Eichhörnchen rügt, dass die Polizei eine kleine Versammlung vor dem Zwischenlager Gorleben am  Nachmittag des 30. Juli 2008 sprengte, indem sie  all n anwesenden VersammlungsteilnehmerInnen Platzverweise erteilte - ohne zuvor die Versammlung aufgelöst zu haben. Was unzulässig war und u.a. einen Verstoß gegen Art.8  des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) darstellte.
Die Klage richtet sich ebenfalls gegen eine polizeiliche Maßnahme am Abend des  30. Juli 2008: die Polizei verwehrte - mit Verweis auf dem Platzverweis vom Nachmittag - mir die Beteiligung an einer neuen Demonstration vor dem Zwischenlager Gorleben. Was ebenfalls rechtswidrig gewesen sein soll, denn Versammlungen nach geltender Rechtsprechung (u.a. vom Bundesverfassungsgericht) "Polizeifest" sind (Versammlungsrecht geht vor Polizeirecht).

Mir war es wichtig, mich gegen diese willkürlichen polizeilichen Maßnahmen zur Wehr zu setzen, weil die Polizei diese  -oft willentlichen und vorsätzlichen - Eingriffe in Grundrechte von Demonstranten  - insbesondere gegenüber besonders engagierte und bekannte AktivistInnen wie die Klägerin -  wiederholt.

Zum Hintergrund:
Im Sommer findet alle Jahre wieder das so genannte Wendlandsommercamp in Gedelitz bei Gorleben statt. Politisch engagierten Menschen treffen sich dort, um sich über politische Fragen auszutauschen, ein Stück Utopie zusammen zu leben und ihrem Protest gegen die Atomanlagen in Gorleben und den dazugehörigen Polizeistaat Ausdruck zu verleihen: während des Sommercamps ?sichern? rund um die Uhr dutzende von Polizeibeamten die Atomanlagen vor den Demonstranten, die beispielsweise "bewaffnet" mit Kreide Präsenz zeigen und Straßentheaterveranstalten. Immer wieder werden die privaten Interessen von den Betreibern mit öffentlichen Mitteln und Steuergeldern unterstützt  -hier die Bereitstellung von Polizeihundertschaften - und gegen Kritik und Protest geschützt  - zur Last von Grundrechten von BürgerInnen.


-
Kreidemalerei: Zivilrechtliche Forderung der Stadt LG gegen Atomkraftgegnerin (2007-8)
Am 7. November 2007 fand eine Mahnwache in Gedenken an Sébastien Briat in LG statt. Es wurde dabei mit Kreide gemalt. Die Polizei beobachtete das Geschehen, schritt aber nicht ein. Monate später bekam eine Aktivistin eine Rechnung von der Stadt für Reinigungskosten des Luna-Brunnen am Marktplatz in Höhe von ca. 360 euro. Ich soll Anstifterin der Kreidemalaktion gewesen sein und soll als Gesamtschuldnerin für die Kosten haften. 2,5 Stunden sollen notwendig gewesen sein, um Das zu tun, was der Regen hätte übernehmen können, das heisst die Kreide zu beseitigen... 
Schreiben von der Stadt mit augenscheinlich dubioser Rechnung
Ich habe Widerspruch eingelegt. Nun (März 09) hat das Gericht seine Entscheidung getroffen.  Die Höhe war nicht gerechtfertigt, ich soll aber trotzdem als "Gesamtschuldnerin" für die Kosten haften, die das Gericht für gerechtfertigt einsieht: etwas mehr als 100 euro  + 1/3 der Gerichtskosten. Spricht wenn ich bezahlen würde - werde ich natürlich nicht tun!!! - müsste ich für alle als Gesamtschuldnerin zahlen, obwohl ich nicht die einzige Verantwortliche für die Malerei war. Von mir kriegt die Stadt  aber sowieso kein einziges Cent. Ich habe der Stadt vom Anfang an mitgeteilt, dass  - egal wie das Verfahren ausgeht- sie auf ihre Kosten stehen würde und durch den Rechtsstreit nur noch mehr Kosten verusachen würde, weil ich sowieso nix bezhalen kann (und will). Ich habe ja die EV abgegeben.
Aber die Stadt Lüneburg verschwendet gerne Kohle in unnötigen Maßnahmen (wie die Kreidebeseitigung) und Verfahren!

2007

Atomkraft und die politische Justiz
Castor-Widerstand erneut vor Gericht ? Polizeigewalt weiterhin vertuscht und verharmlost

Am 21. November 2005 gelang es einer deutsch-französischen Aktionsgruppe, an der Bahnstrecke bei Eichdorf kurz vor der Castordurchfahrt auf die Gleise zu kommen. Das Festketten an die Gleise scheiterte jedoch. Die Räumung durch die zeitgleich vor Ort eingetroffene 2. Blumberger Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Polizei verlief extrem gewaltsam. Dabei wurden mehrere AktivistInnen verletzt. Ein Franzose wurde so schwer verletzt, dass ihm in Folge dessen 3 Zähne entfernt werden mussten. (1)

Die Beteiligten erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung in Amt gegen die Polizei. Aber die für die Ermittlungen zuständigen Beamten von der EG-Castor ( Sonder-Ermittlungsgruppe der Polizei gegen Atomkraftgegner) ermitteln nicht gegen die Kollegen. Sie arbeiten viel mehr an der Kriminalisierung der AktivistInnen. Sie ermittelten ein Jahr lang, wegen Gefährdung des Bahnverkehrs, Störung öffentlicher Betriebe, gemeinschaftlich versuchte Nötigung. Die Akte wuchs auf über 1000 Seiten. Sie enthielt jedoch nicht genügend Anhaltspunkte für eine Straftat. Der Vorgang wurde der Bundespolizei übergeben. Die AktivistInnen erhielten jetzt wegen Ordnungswidrigkeit Bußgeldbescheide (Verstoß gegen Eisenbahn- und Betriebsordnung ? Betreten der Bahnanlage) in Höhe von bis zu 275 Euro.

Am 30. Oktober stand zunächst eine französische Aktivistin vorm Amtsgericht Hannover. Die Täter in Uniform müssen dagegen keine Gerichtsverhandlung gegen sie fürchten. Die von der Presse mit Fotos gut dokumentierten schwere Misshandlungen bleiben folgenlos. Die Staatsanwaltschaft stellte nämlich die Strafverfahren gegen die beteiligten Polizisten (darunter der Führer der 2. BFHu) ein. (2)

Die Ordnungshüter zeigten anläßlich der Verhandlung am 30. Oktober ein mal mehr, wie sie Grundrechte mit Füßen treten. Als ein Dutzend UnterstützerInnen sich vor dem Amtsgericht versammelten und die Passanten mit Transparent, Flyern und Kreidesprüchen auf das Verfahren aufmerksam machten, griffen Zivilbeamte willkürlich in das Geschehen ein. Uniformierte KollegInnen eilten nach. Personalien wurden festgestellt, mit der Begründung es handele sich um die Abhaltung einer verbotenen Versammlung, was eine Straftat sei. Dabei missachtete die Polizei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, ähnlich wie es bei Castortransporten vorkommt, eben! Auch eine nicht angemeldete Versammlung muß rechtsmäßig aufgelöst werden. Was in diesem Fall nicht geschah. Genauso wie bei den Ereignissen, die wenigen Minuten später Gegenstand der Verhandlung vor Gericht waren. Die Polizei erteilte noch rechtswidrige Platzverweise. Die Beschuldigte kassierte nämlich einen Platzverweis für das Amtsgericht, also für die eigene Verhandlung!
Die Gruppe betrat letztendlich das Gerichtssaal, begleitet vom einem dutzend Justizbeamten. Die Hälfte davon erhielt eine 3-stündige Lektion über Atomkraft.

Kaum hatte Richter Neebuhr die Verhandlung eröffnet, brachte eine Gerichtsmitarbeiterin einen Stapel Papier zum Richtertisch. Es handelte sich dabei um Solidaritätsbekundungen aus verschiedenen Ländern.
Denn es ging tatsächlich darum: Um die Bedeutung von internationalem Widerstand. Was die Betroffene in ihrer einstündigen politischen Einlassung deutlich machte.
Sie griff die internationale Verflechtung der Atomindustrie auf, mit konkreten Beispielen zu vergangenen und aktuellen Atomgeschäften ? und zum notwendigen Widerstand dagegen. Nicht ohne bewegende Worte zu Sébastien Briat.
An dieser Stelle sei auf einen Artikel zur vergangenen und aktuellen Atompolitik Frankreichs hingewiesen.

Die Beweisaufnahme dauerte noch anderthalb Stunde. Es wurde zunächst die Zeugenvernehmung eines verantwortlichen der GNS beantragt, zum Beweis der Tatsache, dass es sich um gerechtfertigter Notstand handele. Der Zeuge würde nämlich bekunden, dass die Castoren unter bestimmten Bedingungen getestet werden (9-Meter Sturz, Flache Aufprall-Fläche, ...), die nicht der realen Bedingungen entsprechen. (Siehe Antrag )
Der Antrag wurde -wie zu erwarten- abgelehnt. Der Zeuge wurde rein gerufen.
Eine Zeugenbefragung kann durchaus Spaß machen. Es kommt sonst ja nicht so oft vor, dass Polizisten auf Fragen von AktivistInnen antworten müssen. Der Zeuge versuchte die Fragen auszuweichen. ?Muss ich wirklich antworten?? fragte er dem Richter, als er nach seinem Gewicht gefragt wurde. Die Frage war aber ernst gemeint. Der Zeuge behauptete nämlich, die Betroffene hätte Widerstand geleistet. Was bei der Festsetzung des Bußgeldbescheides von Bedeutung war . Die Presse-Bilder, mit dem der Zeuge Konfrontiert wurde, konnten die Widerstandsvorwürfe etwas entkräften. Auf den Bildern sind zwei Polizisten zu sehen, die der Aktivistin die Arme verdrehen und Mund und Nase zu halten.
Bei der Zeugenbefragung konnte desweiteren nicht geklärt werden, ob die Ankettvorrichtung, die die Betroffene am Arm trug, eine echte oder eine Attrappe war. Auf den Bildern war nämlich ein Plastikrohr zu erkennen. Ob dieses Rohr für eine Ankettaktion geeignet war?

Der zweite vorgeladene Zeuge erschien nicht zum Termin. Was einfach zur Kenntnis genommen wurde, weil zur Aufklärung der Sachlage nicht wesentlich, so der Richter.

Die Betroffene stellte noch eine Reihe von Anträgen, die alle vom Richter besonders arrogant abgelehnt wurden.
Mit ihrer Anträgen wollte die Aktivistin sowohl auf die Polizeigewalt als auch auf die politische Justiz aufmerksam machen.
Sie beantragte die Inaugescheinnahme des Polizeivideos so wie von weiteren Presse-Bildern. Damit wollte sie beweisen, dass die Gewalt von der Polizei ausging. Was u.a. zu den Schweren Verletzungen eines französischen Aktivisten führte. Das Verfahren gegen die Beteiligten Polizisten wurde eingestellt. Was der eigentliche Skandal ist. Denn es gibt dazu viele Beweisfotos und der Einheitsführer hat selber zugegeben, er habe den Aktivisten ins Gesicht getreten. Aber das sei laut Staatsanwaltschaft doch nicht absichtlich gewesen...

Die Beweisaufnahme wurde daraufhin geschlossen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf 250 Euro Bußgeld. Sie machte jedoch einen schüchternen Eindruck.

Der Beschuldigte wurde sodann das letzte Wort erteilt. Eine Pause zur Vorbereitung ihrer Plädoyer wurde ihr verweigert. Sie verzichtete jedoch auf einen Befangenheitsantrag und fasste ihre Beweggründe und die Ergebnisse der Beweisaufnahme kurz zusammen. Sie erklärte, sie plädierte nicht auf Freispruch, ihr sei ja Bewusst, dass das Gericht den rechtfertigender Notstand nicht erkenne. Sie verlangte viel mehr das Absehen einer Straffe auf Grund von Polizeigewalt und -willkür: ein Urteil käme einer Doppelbestrafung gleich, denn sie sei damals ja schon von der Polizei verletzt und bestraft (rechtswidrige Ingewahrsamnahme) worden.
In Ihrem Schlußwort griff sie das (Justiz)-system und die Kriminalisierung von AtomkraftgegnerInnen mit scharfen Worten an: Gesetze können eine gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht lösen. Vor allem nicht mit Gesetzen, die vor Entstehung dieser erlassen wurden (Die EBO ist ja älter als die Atomkraft).

Die Aktivistin weigerte sich anschließend bei ?im Name des Volkes? aufzustehen... Von wem ist es denn die Rede?
Der Richter verurteilte sie zu einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Was schon erstaunlich ist, weil Richter Neebuhr die Bußgelder sonst gerne erhöht. Dabei habe er das Einkommen der Betroffene berücksichtigt. Ferner wurde zwar gemeinschaftlich gehandelt, es sei ihr aber keine führende Rolle nachgewiesen worden (das mit der Ankettvorrichtung...). Die Polizeigewalt sei ansonsten gerechtfertigt und in Kauf zu nehmen, wenn man gegen Gesetze verstoße, so der Richter.

Es bleibt anzumerken, dass es sich um eine Art Muster-Verfahren handelte. Es ging vor allem darum, das politische an diesem Verfahren in die Öffentlichkeit zu tragen und Sand ins Getriebe der Justiz zu bringen. Mehrere Beteiligten haben in der Tat Bußgeldbescheide bekommen. In einem Fall wurde das verfahren von der Richterin Busch eingestellt, weil der Betroffene nicht auf der Schiene war. Die anderen Beteiligten haben ihre Widersprüche zurückgenommen, um die Verfahrenskosten nicht explodieren zu lassen. Sinnvoller ist nämlich Energie (und Geld) für zukünftige Aktionen zu behalten!

(1) Siehe Erklärung von der Gruppe Linda so wie weitere Zeugenberichte  (unten)
(2) Siehe Pressemitteilung der BI Lüchow-Dannenberg : Schwere Mißhandlung folgenlos?
http://www.bi-luechow-dannenberg.de/2presse.html



- Harte Vorwürfe gegen die Polizei
Beim Castortransport 2005 wurde eine 23-Köpfige Gruppe von der Polizei Rabiat geräumt, ein Aktivist wurde schwer verletzt. Die AktivistInnen haben Strafanzeige wegen Körperverletzung in Amt erstattet. Das Verfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Wenn die Verbrecher Staatsdiener in Uniform sind...
Die Beteiligten wurden hingegen wegen "Störung öffentlicher Betriebe" angezeigt, die Akte umfasst über 1000 Seiten! Das Strafverfahren wurde in April 2007 eingestellt. Die Bundespolizei verschickte aber Bußgelder in Höhe von bis zu 275 Euro. Einspruch wurde eingelegt. Und es kam zu Verhandlungen vor dem Amtsgericht Hannover

Zum Geschehen, der damalige Bericht der Gruppe "Linda Bleibt" (Quelle aaa):
Am 21. November 2005 fand bei Eichdorf eine direkte deutsch-französische Aktion statt. Uns gelang es, kurz vor dem Castor noch auf die Gleise zu kommen. 4 Personen versuchten sich an die Schiene festzuketten. Diese Aktion wurde brutal von der Polizei verhindert. Dabei wurde ein französischer Aktivist schwer verletzt. Mehrere Polizisten malträtierten den auf dem Boden liegenden, dabei wurde ihm u.a. ins Gesicht getreten, was zur Folge hatte, dass ein Zahn gebrochen ist. Die Polizei wollte ihn zunächst zur GeSa nach Lüchow bringen, nur durch massiven Druck der Sanitäterinnen "durfte" der Verletzte ins Krankenhaus nach Lüneburg.
Dort wurde er nicht behandelt, weil er keinen Ausweis und kein Geld dabei hatte. Die Polizei hatte diesen nach Lüchow mitgenommen.
Der Rest der Gruppe wurde ebenfalls rabiat von den Schienen geräumt und gefesselt, um den Castor durch rollen lassen zu können. Für 2 Stunden wurden die Gruppe auf einem Feld eingekesselt und sollte nach der Personalienfeststellung entlassen werden. Wie so oft, veränderte sich die Befehlslage und alle Betroffenen wurden in Gewahrsam genommen, die bis zu neun Stunden andauerte.
Die Ingewahrsamnahme wurde später vom Richter als rechtswidrig eingestuft, weil die Versammlung nicht aufgelöst wurde. Wir hatten schon vor Ort die Polizei auf die (Un)Rechtslage hingewiesen, was sie aber geflissentlich missachtete.
Dies lassen wir uns nicht gefallen und werden entsprechend auf diese polizeiliche Willkür antworten!
Dass Deutsche und Franzosen gemeinsam gegen die Atommafia kämpfen, ist umso wichtiger, weil Atompolitik weltweit betrieben wird. Die Entsorgungsfrage bleibt ohne Lösung. Atommüll wird hin und her geschickt, weil keine(r) ihn haben will. Wir glauben nicht an den versprochenen Atomausstieg, wenn der Weiterbetrieb von AKWs gefördert wird: Die Urananreicherungsanlage Gronau wird erweitert, und Brennelemente werden nach Frankreich geliefert, das "abgereicherte" Uran wird nach Russland verschifft. Deutschland kauft Atomstrom aus Frankreich. Neubaupläne werden unterstützt: Siemens ist mit 34 % am Reaktorbau Typ EPR beteiligt.
Wir haben uns bewusst für diese Aktionsform (Lock-on-Aktion) entschieden. Sie ist gewaltfrei, ganz im Gegensatz zu der Gewalt, die vom Staat ausgeht. Der (Atom)Staat und die Lobby missachten unser Recht auf Leben, sei es durch den alltäglichen Betrieb von Atomanlagen oder durch Inkaufnahme von Toten und Verletzten bei Atomtransporten.
Wir fordern die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit.
Sébastien wird nicht vergessen.

Auszüge aus einem Artikel der Landeszeitung vom 16.01.07 " Schwere Vorwürfe gegen Polizei"
[...]Sie werfen Polizeibeamten vor, beim Castor-Transport 2005 einen Kernkraftgegner bei Eichdorf an der Lüneburger Landkreisgrenze misshandelt und verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt in dem Fall. Doch ihr liegt die Aussage eines Beamten vor: Der will den Protestler, einen Franzosen, in einem Gerangel "aus Versehen" ins Gesicht getreten haben. [...] Eine Polizeieinheit aus Blumberg habe die Menschen abgedrängt. K. sagt, sie habe gesehen, wie der Franzose neben dem Gleis gelegen habe: "Vier Polizisten saßen auf ihm drauf und haben ihm mit dem Knie ins Gesicht gestoßen." Anschließend sei der Mann mit auf dem Rücken  gefesselten Händen vom Gleisbett gezogen worden, sein Gesicht sei blutüberströmt gewesen.[...] Er ging später zu einer Lüneburger Ärztin. [...] "Das Verletzungsmuster kann durchaus mit der Verletzungsursache  (Stiefelabsatz) zur Deckung gebracht werden", schreibt die Medizinerin. [...]
Ein zweites Attest aus Frankreich  bescheinigt dem 23-Jährigen Verletzungen an den Zähnen und am linken Auge. Der Doktor schrieb den Patienten für zwei Tage krank.
S. und K. wundert, dass die Polizei Monate brauchte, um die Beamten namentlich zu ermitteln, obwohl es Fotos von ihnen gibt, die der
Ermittlungsgruppe Castor vorliegen. [...]
Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke gibt den Stand der Ermittlungen wieder:
[...] Er wirft der Zeugin K. zudem vor, bei einer Lichtbildüberprüfung bei der Polizei nicht ausgesagt zu haben [...] K. wiederum fühlte sich bei der Befragung  unter Druck gesetzt [...] Ihr Verdacht: Sie solle als Zeugin "unglaubwürdig" gemacht werden.
[...] Offen bleibt, wie das Verfahren weitergeht. Denn es müssen laut Warnecke noch weitere Zeugen befragt werden. Denn Videoaufzeichnungen, die Polizei bei den Demonstrationen eigentlich routinemäßig anfertigt, lägen zum unmittelbaren Tatgeschehen nicht vor.

Ein als Leserbrief an die LZ verschickter Text:
"Das Bild, das zu Ihrem Artikel erschien, zeigt vier Polizeibeamte auf einer Person sitzend.
Wie auch auf dem kleinen Bild gut zu erkennen ist, werden die Arme in verschiedene Richtungen gedreht, auch die Beine sind fixiert - und wo befindet sich der Kopf?
Wenn es so wäre, wie der Polizeibeamte behauptete, und er hätte den Franzosen während der gewaltfreien Protestaktion aus Versehen mit seinen Stiefel im Gesicht verletzt, stellt sich die Frage, warum sorgte er nicht dafür, dass seine Kollegen von dem Verletzten abließen und schnellstmöglich ärztliche Versorgung eintraf? Wäre es so, wie der Polizist aussagt, läge wohl grob fahrlässiges Verhalten und unterlassene Hilfeleistung vor.
Wir, die wir die Situation beobachten und aushalten mussten, können auch im Nachhinein kein Entgegenkommen, keine Hilfsbereitschaft und kein Bedauern feststellen. Im Gegenteil fielen Äußerungen von Beamten, die keinen Zweifel daran ließen, dass auch schwere Verletzungen in Kauf genommen wurden.
Nach seiner Misshandlung stand der Mann unter Schock. Im Krankenhaus wurde er nicht behandelt, da seine Ausweise von der Polizei einbehalten waren. Auch fehlte ihm das Geld, eine Notversorgung bezahlen zu können, ein Skandal an sich! Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und seiner psychischen Verfassung verließ er das Krankenhaus. Bis heute mussten als Spätfolgen der Tritte ins Gesicht durch den Polizeibeamten drei Zähne entfernt werden, die im Unterkiefer gebrochen waren. Hier liegt wohl mindestens schwere Körperverletzung vor und keinesfalls nur ein ?blaues Auge?.
Herr Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke nimmt Stellung zur Lichtbildüberprüfung, die üblicher Weise angewandt werde, um Täter zu identifizieren. In diesem Fall ist diese Vorgehensweise überflüssig bis fragwürdig, denn es gibt Bilder vom Tatort und von den Tätern und rechtlich ist ein ?wieder erkennendes Wieder erkennen? nicht zulässig.
Weiter wird der Eindruck erweckt, die Zeugin habe bei der Polizei nicht ausgesagt. Das ist nicht richtig. Sie hat bereits ausführliche und eindeutige Aussagen zu dem Geschehen und den Beamten gemacht.
Der ermittelnde Polizeibeamte von der Ermittlungsgruppe Castor behauptete, auf den Bildern sei niemand eindeutig zu erkennen und damit auch nicht zu identifizieren. Erstaunlich ist nur, dass Lichtbildvorlagen mit den belasteten Beamten erstellt werden konnten.
Auf einer Internetseite des Bundespolizeipräsidiums Nord zu ?Falsche Fahndungsplakate sichergestellt? am 3.11.06 * äußert sich der Lüneburger Polizeipräsident Friedrich Niehörster besorgt darüber, dass auf den Plakaten, ?die Gesichter von drei Polizeibeamten eindeutig zu erkennen sind?. So bleibt die berechtigte Frage, welche Interessen bei der Zeugin K. verfolgt werden.
Allein die Tatsache, dass die Ermittlungsgruppe Castor sowohl gegen AtomkraftgegnerInnen als auch gegen die Polizei ermittelt und dadurch Interessens- und Loyalitätskonflikte bestehen, lässt Zweifel aufkommen, ob Straftäter innerhalb der Polizei überhaupt ernsthaft verfolgt werden.
Der ermittelnde Beamte vermochte sich nicht zu der von mir gestellten Frage äußern, ob er sich seinen Kollegen oder der Wahrheit mehr verpflichtet fühle.
Die Art und Weise, wie ermittelt wird, Zeugen verunsichert und unglaubwürdig gemacht werden, lässt eher den Schluss zu, dass in diesem Fall die Gewalttäter geschützt werden sollen." G. S.
* Zu den falschen Fahndungsplakaten:
Pressemitteilung der Bundespolizei
Artikel auf Indymedia: http://de.indymedia.org/2006/11/161029.shtml und http://de.indymedia.org/2006/11/160911.shtml
Das Plakat (Indymedia)



Es ist Dein Prozess, also führe ihn! (1)
Polizei-Stalking gegen Atomkraftgegnerin  - Kreative politische Prozessführung und 2 Verhandlungstage für ein lächerliches bußgeld!


Lüneburger Behörde lassen sich einiges einfallen, wenn es darum geht politisch engagierte Menschen zu kriminalisieren. Und am besten wird eine besonders engagierte Aktivistin als ?Opfer? ausgewählt. Das kann als Polizei-Stalking bezeichnet werden.

Eine französische Aktivistin bekommt dies in Lüneburg immer wieder zu spüren. Doch sie lässt sich nicht einschüchtern. Im Gegenteil.
 
Nach dem skandalösen ?Baumkletter-Urteil? (2) von vergangenem September in Lüneburg, musste die junge Atomkraftgegnerin dieses Mal nach Hannover vor Gericht. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, die Bahnanlage am 06. Oktober 2006 betreten zu haben ? was sie vehement zurückweist. Am 6. Oktober fand nämlich keine Demonstration statt, die Aktivistin wurde lediglich von Bundespolizisten im Wald angetroffen und anderthalb Stunde festgehalten, weil sie der EG-Castor ? Ermittlungsgruppe der Polizei gegen Atomkraftgegner- bekannt ist. 2 Staatsschutz-Beamte kamen anschließend vorbei, um ?mit ihr zu reden.?
 
Gegen den Bußgeldbescheid von der Bundespolizei (25 Euro + 25 Euro Auflagen) hatte die Betroffene Widerspruch eingelegt, so dass es zur Verhandlung kam. Die Verhandlung wurde am 25. Juni 07 pünktlich um 14:30 eröffnet. Die Staatsanwaltschaft war nicht vertreten. Dafür saß ein Vertreter der Verwaltungsbehörde -also der Bundespolizei- der Angeklagten gegenüber. Richter Klinkenborg hatte es eilig. Das war ja die letzte Verhandlung des Tages und sollte -wie alle anderen Verhandlungen- ja nur wenige Minuten andauern, so seine Vorstellung. Gerichte sind ja ohnehin ?Urteilswerkstatt?: Die Polizei hat -fast- immer recht, Angeklagte werden in Minutentakt verurteilt.
 
 
Chaos im Gerichtssaal
 
So glatt lief es doch nicht an diesem Montag. ?Ich lasse mich nicht einschüchtern. Ich weiß wofür ich stehe. Das werde ich vor Gericht ausführlich erklären.? hatte die Betroffene im Vorfeld angekündigt. Der Richter ließ sie jedoch ihre politische Einlassung nicht mal vorlesen, der Zeuge wurde gleich rein gelassen. An der Erforschung der Wahrheit zeigte der Richter vom Anfang an wenig Interesse. Beinahe alle Fragen wurden von der Angeklagten selbst gestellt. Der Richter hielt ? wie zu erwarten- den Zeugen trotz klaren Widersprüchen und Unklarheiten für glaubwürdig. Und als der ?Vertreter der Verwaltungsbehörde? zu Wort kam, fing dieser gleich an, die Angeklagte zu befragen, worauf sie sich nicht einließ.
 
Die Angeklagte ging stattdessen in die Offensiv und fing an, sämtliche Beweisanträge (Vorladung eines zweiten Zeuge, Ortsbegehung, ...) zu stellen. Sie beantragte mehrere Pausen, um ihre Anträge zu formulieren und sich von FreundInnen beraten zu lassen ? solche Pausen sind wichtig, wenn Mensch ohne Anwalt vor Gericht steht. Der Richter wollte Druck aufbauen und genehmigte zunächst jeweils nur 3 knappe Minuten Pause. Die Anträge wurden alle abgewiesen, unter der Begründung, sie dienen der Erforschung der Wahrheit nicht. Als der Richter merkte, wie sich das alles in die Länge zog, verbot ( !!!) er sogar jegliche Pause. Der Richter wollte somit Druck aufbauen und die Verteidigungsmöglichkeiten der Angeklagten einschränken. Was sie sich nicht gefallen ließ. Sie stellte schließlich einen Befangenheitsantrag gegen Richter Klinkenborg. Was dazu führte, dass die Verhandlung -nach 2 Stunden- vertagt wurde.
 
 
?Die Amtssprache ist Deutsch?
 
Ein weiterer Punkt trug zur Verwirrung bei. Die Angeklagte hatte auf einen Dolmetscher bestanden, weil sie sich in ihrer Muttersprache besser äußern kann. Der Richter nahm aber vom Anfang an keinen Rücksicht auf die Übersetzung. Er sprach zu schnell und ließ keine Zeit zum Dolmetschen. Dazu kam, dass die eingesetzte Dolmetscherin keinen politischen Hintergrund hatte und viel missverstand, was zu einer katastrophalen Übersetzung führte. Als darauf hingewiesen wurde, antwortete Richter Klinkenborg prompt: ?die Amtssprache ist Deutsch.?
 
?Diese Aussage vom Richter habe ich als rassistisch empfunden. Die Sprache wurde als Mittel der Ausgrenzung, als Herrschaftsinstrument genutzt. Gerichte sind sowieso Herrschaftsstrukturen in sich?, erzählt die Aktivistin. Und sie fährt fort:
 
?Wie kann ich mich verteidigen, wenn ich nicht richtig verstehe? Ich habe das Glück, dass ich doch ziemlich gut Deutsch kann. Aber gegen Ende der Verhandlung herrschte trotzdem große Verwirrung und ich habe kaum mitgekriegt, dass ich die erste Etappe ?gewonnen? hatte, dass die Verhandlung vertagt wurde. Mir ist ganz Bewusst geworden, dass Menschen die der Sprache nicht mächtig sind, keine Chance auf gerechte Verteidigung haben.?
 
 
Kreative politische Prozessführung
 
?Es ist Dein Prozess also führe ihn!? erklärte schon 1967 Fritz Teufel. Und es macht tatsächlich Sinn, dem Richter das Verfahren aus der Hand zu nehmen. Richter und Staatsanwaltschaft müssen sich an einer bestimmten Form halten, dies kann man als angeklagteR ausnutzen und die Justiz mit ihren eigenen Regeln bekämpfen: Anträge ohne Ende stellen, zahlreiche Pausen beantragen, alles protokollieren lassen, unruhige Zuschauer, die mal weggetragen werden, ewig langer Plädoyer (hier darf der Richter nicht unterbrechen), etc... Die Anwesenheit von UnterstützerInnen im Gerichtssaal ist auf jeden Fall ein sehr wichtiger Punkt. (an dieser Stelle, vielen Dank an alle Anwesenden!)

Der 2. Verhandlungstermin

Der Befangenheitsantrag wurde -wie zu erwarten- abgelehnt. Aber die Verhandlung wurde so lange unterbrochen, dass von vorne rein neu verhandelt werden musste. Der Termin wurde für den 15. oktober angesetzt, dem Antrag der Betroffenen auf Fahrtkostenübernahme wurde stattgegeben. Der Staatsanwalt hielt es dieses mal für nötig zu kommen; der Staatsschutz setzte sich hin im Publikum. Der Tag fing mit Kreidemalerei gegen Law und Odner vorm Amtsgericht an, was den Ordnungshüttern schon gar nicht gefiel. Konfetis mit anti-atom und anti-autoritären Sprüchen flogen überall rum. Die Polizei stellte Personalien fest und beschwerte sich direkt beim Richter.

Beim betreten des Gerichtssaals zeigte sich Richter Klinkenborg vollkommen anders als zuvor. Ihm war inzwischen klar geworden, dass die Verhandlung nicht durchführbar war, ohne auf die diversen Anträgen und Äußerungen der Betroffene einzugehen. Er wollte scheinbar ein zweites Fiasko und Befangenheitsantrag verhindern. Die Angeklagte durfte ihre politische Einlassung zum Thema Atomkraft und Kriminalisierung vortragen, beliebig viele Anträge stellen und Pause machen. Sämltiche Anträge -wie eine Ortsbegehung, die Ladung von EG-Castor-Verantwortlichen - wurden wie zu erwarten als unbegründet zurückgewiesen. Die Zeugen erwiesen sich als schlechte Schauspieler. Die zwei (ja, zwei Zeugen dieses mal!) Polizisten hatten ihre Aussage auswendig gelernt und erzählten beinahe Wortgenau das selbe - wie kleine Kinder, die vor der Klasse rezitieren. An Einzelheiten konnten sie sich nicht mehr erinnern: "Es ist so lange her" Natürlich zeigte der Richter Verständnis dafür.

In ihrem Plädoyer fasste die Aktivistin die Lügen und Widersprüche der Polizei zusammen. Sie plädierte auf Freispruch, ohne viel vom Gericht zu erwarten. Ihr war von vorne rein klar, wie der Richter urteilen würde - was sie auch noch mit einer Herrschaft- und Justizkritik deutlich machte. Sie amüsierte sich über so einen Aufwand für nichts!

Urteil

"Im Name des Volkes" Der Spruch kam nach beinahle 4 Stunden Verhandlung. Richter Klinkenborg sparte sich die Pause nach den Plädoyers und verlaß sein Urteil aus einem Zettel. Das Urteil hatte er tätsächlich noch vor Ende der Beweisaufnahme gefertigt... 25 Euro Bußgeld und Verfahrenskosten (ob diese jemals bezahlt werden...). Die Betroffene hat einen Antrag auf Zulassung von der Rechtbeschwerde eingereicht - weil der Richter vor Verlesung des Urteils keine Pause gemacht hat (Verfahrensfehler können Gegenstand einer Beschwerde sein). Wenn Rechtsmittel eingelegt wird, muss der richter eine schriftliche Urteilsbegründung schreiben.

Die Aktivistin fasst zusammen: " Für mich war das eine richtige entscheidung, dass Verfahren politisch und offensiv durchzuführen. ich habe mich dabei wohl gefühlt. Wenn der Staat was von mir haben will, dann nicht ohne diesen politischen Theater! Das ist für mich wichtig, weil ich eben immer wieder von Ordnungshüttern schickaniert und angeklagt werde. Da will ich ja nicht passiv bleiben."


Hintergrund ? Polizei-Stalking
 
Diese Verhandlung ist aber nur der obere Teil vom Eisberg der Repression. Die Aktivistin wird nämlich immer wieder von der Polizei schikaniert: Anzeige wegen Baumklettern (2), Einradfahren... Neulich wurde sie wegen Kreidemalerei festgesetzt:
 
?Mir wurden zum Beispiel Kreidestifte beschlagnahmt, unter der Begründung, es sei im Zusammenhang mit politischem Inhalt strafbar (Sachbeschädigung). Da ermittelt wahrscheinlich wieder die ?EG-Castor?, erzählt die Aktivistin.
 
Vorwürfe werden ständig konstruiert und dienen der Rechtfertigung weiterer willkürlichen polizeilichen Maßnahmen. So diente u.a. der Gegenstand des jetzigen Verfahrens, der Begründung von Maßnahmen ?zu Gefahrenabwehr? gegen die Betroffene vor dem letzen Castortransport nach Gorleben: Sie wurde von der Polizei zwei Wochen lang rund um die Uhr überwacht und am Tag X vom Fahrrad weggerissen und präventiv in Gewahrsam genommen. (4)
 
Weitere Verfahren gegen die Aktivistin sind noch anhängig. Aber sie lässt sich nicht klein kriegen: ? Angeklagt ist der Widerstand. Solidarität und Phantasie sind unsere Waffen?.
1. Zitat von Fritz Teufel, 1967
2. Siehe Bericht über die Verhandlung: http://de.indymedia.org/2006/09/157341.shtml
3. Siehe Bericht Meinungsäußerung verboten: http://germany.indymedia.org/2007/04/173938.shtml
4. 15.12.06: Eine Aktivistin bekam folgende Mitteilung seitens des zentralen Kriminaldienst der Polizei FK4 (politische Abteilung):
"Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 30 Abs. 4 Nds. SOG mit, dass über Sie in der Zeit vom 30.10. - 12.11.2006 personenbezogene Daten mit besonderen Mitteln oder Methoden im Sinne von §34 Nds. SOG (längerfristige Observation) i.V.m. § 35 Nds SOG (Verdeckter Einsatz technischer Mittel) erhoben wurden. Anlass für die Maßnahme waren die zu erwartenden Aktionen zur Ver-/Behinderung der Fahrt des Castor-Transportzuges zum Zwischenlager Gorleben. Die Datenerhebung erfolgt auf Grund einer Anordnung der Polizeiinspektion Lüneburg (...)?

Pressemitteilung zu diesem Verfahren


Vollstreckung: Erzählung aus Lüneburg

Am letzten Donnerstag bekam eine Lüneburger Aktivistin Besuch des Herrn Vollstreckungsbeamter. Überrascht wurde sie nicht, denn der Herr hatte sich ja mittels förmlicher Zustellung eines Briefes angekündigt. Es geht um - inzwischen - 41 Euro, die die Stadt Lüneburg als Vernichtungsgebühr für Gegenstände fordert, die der Aktivistin beim Castortransport 2006 präventiv (!) beschlagnahmt und statt wieder ausgehändigt, vernichtet wurden. Die Betroffene weigert sich aus finanziellen und vor allem aus politischen Gründen, den Betrag zu bezahlen.

Eine Erzählung aus dem politischen Lüneburger Alltag.

Rückblick :
Wie ist es dazu gekommen?

12. November 2006, Tag X,
eine 4-köpfige Gruppe wurde von Beamten einer Thüringer BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) äußerst gewaltsam überfallen.
Der entschlossene Zugriff war kein Zufall. Was den Beamten erzählt wurde, weiß niemand genau, aber von der ?zivilen Aufklärung? erhielten sie den Befehl die Gruppe festzusetzen. Menschen, die in der Art präventiv festgenommen werden, müssen ja furchtbar gefährlich sein.
Die AtomkraftgegnerInnen wurden anschließend auf Anordnung von EPHK Reiche (Erster Polizeihauptkommissar) in Gewahrsam genommen und ihnen wurden Gegenstände (wie eine Ledermanschette, 1 Stück Draht, ...) zu Gefahrenabwehr - wie es so schön heißt - beschlagnahmt.
Berichte und Strafanzeige wurden noch am selben Tag gefertigt. POK Martin, Leiter der EG-Castor schaltete sich ebenfalls ein.

[Ein ausführlicher Bericht der Betroffenen über den Tag X 2006 auf der LIgA-Homepage: http://ligatomanlagen.de/berichteCastor.html ]

Dezember 2006: Vermutungen bestätigt
Dass am Tag X seitens der Behörde nichts dem Zufall überlassen wurde, war den AktivistInnen gleich eingefallen und sie waren sich schon sicher, überwacht zu werden.
Am 15. Dezember kam die Bestätigung. Eine Betroffene erhielt folgende Mitteilung:
"Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 30 Abs. 4 Nds. SOG mit, dass über Sie in der Zeit vom 30.10. - 12.11.2006 personenbezogene Daten mit besonderen Mitteln oder Methoden im Sinne von §34 Nds. SOG (längerfristige Observation) i.V.m. § 35 Nds SOG (Verdeckter Einsatz technischer Mittel) erhoben wurden.
Anlass für die Maßnahme waren die zu erwartenden Aktionen zur Ver-/Behinderung der Fahrt des Castor-Transportzuges zum Zwischenlager Gorleben.
Die Datenerhebung erfolgt auf Grund einer Anordnung der Polizeiinspektion Lüneburg (...)"

Also rein präventive Überwachung. Wollen die Staatsschnüffler ihre Arbeitsplätze sichern? Die Gefahrenprognose für die nächsten Überwachungsmaßnahmen muss jedoch jetzt schon gesichert werden: In der Polizeidatei heißt es dementsprechend: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (beim Einsatz fiel ein Polizist aus dem fahrenden Fahrzeug und verletzte sich, es also muss ?Jemand? daran schuld sein) und den üblichen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Betroffene erhielt entsprechende Vorladungen.

Frühjahr 2006
Die Polizei hat fleißig ermittelt, aber die Strafverfahren wurden alle eingestellt. Mit strafrechtlicher Verfolgung ist in dieser Affäre nicht mehr zu rechnen, aber die Behörden haben sich andere willkürliche repressive Maßnahmen ausgedacht:

die Beschlagnahmten Gegenstände werden nicht ausgehändigt, sondern vernichtet. Schade drum, aber irgendwie hat keiner Lust dagegen zu klagen, auch wenn die mehrseitige Begründung von Herrn Bussler (Stadt Lüneburg) unzählige Lügen, Beleidigungen und erfundenen Straftaten enthält. Ein Monat später kommt aber -völlig unerwartet- der nächste Trick: die Opfer müssen jeweils die Kosten der Vernichtung tragen. Die Vernichtungsgebühr übersteigt sogar den ursprünglichen Wert von den Gegenständen! Die 3 Betroffenen sind wütend, aber sie haben keine Lust auf einen ewig langen und teuren Streit vor Gericht. In Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr. Zulässig wäre nur eine Klage gewesen. Die Mahnung flattern in eher unregelmäßigen Abständen ins Haus - bis zur Vollstreckungsankündigung.

Sommer 2007: was bleibt von dieser Geschichte übrig?
Es ist und war für manche Beteiligten keine einfache Sache, das Erlebte zu bearbeiten. Es war aber die Gelegenheit, sich mit dem Thema Repression auseinander zu setzten. Anlässlich einer Soliparty wurden im Februar Texte dazu geschrieben und zusammengetragen. Siehe http://de.indymedia.org/2007/02/168165.shtml

Wichtig für die Bearbeitung ist noch zu erfahren, in welchem Umfang die Überwachung stattgefunden hat. Seit Monaten weigert sich aber die Polizei, Akteneinsicht zu gewähren. Was soll denn verborgen werden? Bis dato kam nur eine lapidare Antwort: ?Observation als Anlass des Castortransportes 2006, zur Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung und zur Erkenntnisgewinnung ihres Umfeldes?.

Klage soll jetzt eingereicht werden.

Zum Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme am 12. November 2006 ist noch keine richterliche Entscheidung ergangen.
Alle sind gleich, aber andere... Die AktivistInnen können noch Monate oder vielleicht Jahre auf Akteneinsicht und Überprüfung warten. Die Stadt Lüneburg dagegen nicht.

Besuch vom Vollstreckungsbeamten
2 Aktivistinnen haben schon Besuch vom Vollstreckungsbeamten bekommen. Im ersten Fall hat er sich nicht hinein getraut. Die Betroffene hat weder einen festen Wohnsitz, noch eine Kontonummer. Eine Pfändung ist deshalb aussichtslos.
Die andere Atomkraftgegnerin ließ den Vollstreckungsbeamter hinein. Sie gab ihm gleich zu verstehen, dass sie freiwillig, auf keinen Fall zahlen würde und erklärte zudem, dass eine Zahlung nicht mit ihrem Gewissen vereinbar ist. Die Frage nach dem Grund antwortete sie mit Infomaterial zu Castortransporten und zu den letzten Störfällen in Brunsbüttel und Krümmel. ?Schon wieder das Thema?, flüsterte der Beamte. In Lüneburg haben Vollstreckungsbeamte anscheinend häufig mit AtomkraftgegnerInnen zu tun. ?Ich kann Ihr Anliegen verstehen, aber beruflich bin ich ihr Gegner?, stellte er fest. Er schaute sich um, fand jedoch nix zum pfänden, so dass er eine Kontopfändung ankündigte. Die Betroffene erklärte darauf hin, sie würde keinen Wert auf Geld legen, sondern auf Menschen. Ihr ginge es nur darum ihre Grundbedürfnisse decken zu können und gleichzeitig das System so wenig wie möglich zu unterstützen. Es folgte eine Diskussion über Selbstbestimmung und Herrschaft, über Utopien und Widerstand.

Widerstand überall und jederzeit!