Repression - Überwachung

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Das Thema Repression ist umfangreich und wenn man sich politisch engagiert wird man schneller als man denkt damit konfrontiert! Das Thema Überwachung gehört dazu. Ich berichte hier über diverse Überwachungsfälle und diversen Klagen gegen Polizei und Verfassungsschutz. Es geht nicht nur um Überwachung, ich beschäftige mich auch mit dem Thema Datenschutz und Polizeidatenbanken.

Relevantes Eichhörnchen

Verfassungssch(m)utz

CastorgegnerInnen bespitzelt (Lubmin Castor 2011)

Offene Überwachung und Gefährderansprache (Castor 2008)

Bespitzlung durch das MEK war rechtswidrig (Castor 2006)

répression - surveillance

Relevantes Eichhörnchen (2012 - 2016 ... 2018)

Gefährder, relevante Person, Personagrame, AG Personenpotential, Extremismus- und Terrorabwehrzentrum

Ich habe klage gegen das LKA Niedersachsen erhoben, weil es mir eine vollständige Auskunft zu über mich gespeicherten Daten verweigerte.

Das LKA hat auf meine Klage hin ein Teil der verweigerten Informationen Preis gegeben. Das Schreiben des LKA an das Verwaltungsgericht findest du hier als pdf

Das LKA hat mir mitgeteilt, dass ich beim LKA und BKA (und vielleicht bei weiteren Behörden?) als "relevante Person geführt wurde. Es steht da auch „AG Personenpotential“, „Personenliste“ und es soll laut BKA auch ein "Personagramm" über meine Person geben. Schreiben des BKA als pdf

Ich habe sodann beim BKA nachgehakt, um zu verstehen worum es dabei geht. Die Antwort des BKA (pdf)

Auszüge:

"Bei der AG Personenpotenzial handelt es sich um eine Arbeitsgruppe des gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums, Phänomenbereich Linksextremismus/-terrorismus."

„Personagramme sind eine bildliche Erkenntnisdarstellung zu einer bestimmten Person und werden auf Basis des Gefahrenabwehrrechts durch die Landespolizeien erstellt. Die Erstellung erfolgt auf einem in den deutschen Polizeifachgremien (AG Kripo) abgestimmten Standardverfahren mit anschließender Übermittlung an das Bundeskriminalamt.“

Zur Definition von Begriffen wie „relevante Personen" und "Gefährder" ist im Netz wenig zu finden. Es gibt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage

1. Wie lautet gegenwärtig die in der Praxis verwandte polizeiliche Definition der Begriffe „Gefährder“ sowie „relevante Person“, und welche Kriterien werden in der Praxis als „Tatsachen“ genommen, welche die Annahme einer Gefährdung begründen?"

[...]

Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn

* sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs ein nimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder

[...]

2. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den Gefährderbegriff gesetzlich zu definieren, ebenso wie den Begriff „relevante Person“?

a) Nimmt die Bundesregierung an, für die Verwendung dieser Begriffe sei eine Legaldefinition nicht erforderlich?

b) Inwiefern ist dies mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz vereinbar?

Bei den Bezeichnungen „Gefährder“ und „relevante Person“ handelt es sich um polizeiliche Fachbegriffe. Eine Einstufung als „Gefährder“ oder „relevante Person“ ist jeweils Anlass, die Einleitung strafprozessualer, insbesondere aber polizeirechtlicher Maßnahmen zu prüfen; sie begründet aber selbst keine entsprechenden Maßnahmen.

[...]

4. Welche Maßnahmen beinhalten die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Gefährderprogramme?

Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, sind für Personen, die als „Gefährder“ oder „relevante Personen“ eingestuft wurden, jeweils Maßnahmen nach der StPO und insbesondere nach den Polizeigesetzen der Länder zu prüfen.

Ich habe darüber hinaus eine Anfrage an das Landesministerium gestellt. Die Antwort ist ähnlich wie oben dargelegt. Die Landesregierung bestätigt dass es keine juritische Definition des Begriffes gibt. Sondern nur eine Definition "auf polizeilicher Ebene". Spricht, es gibt keine Rechtssicherheit. Das ist meiner Meinung nach ein Freischein für Überwachung und willkürliche Polizeimaßnahmen. Zur Antwort des Ministeriums

Laut Akte war meine Rolle „Akteurin“. Das ist sicherlich ein Ehrentitel fürs Aktionsklettern! Klettern gefährdet den Staat!

Nicht mehr relevant?

Die Geheimniskrämerei der Behörden habe ich in einem Redebeitrag auf einer Freihat statt Angst Demonstration im August 2015 in Köln thematisiert.

Ich berichtete darüber hinaus regelmäßig über den Stand der Klagen in meinem Blog, 2016 schreib ich eine erste Zusammenfassung

Die Polizei hat kalte Füße bekommen. Nachdem LKA und BKA 2016 ein ganzes Jahr die Verantwortung für die Beantwortung meiner Nachfragen und meines Löschantrages hin und her geschoben haben, kam Bewegung in die Sache. Es stellte sich heraus dass die Lüneburger Polizei die Einstufung vorgenommen hat.

Meine Nachfragen, weshalb ich den als "relevante Person" geführt werde, wurden nicht beantwortet. Der Eintrag wurde - was ich auch beantragt hatte - laut Polizeidirektion gelöscht. Weil "die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person nicht mehr gegeben sind". Tja, weshalb die Voraussetzungen in der Vergangenheit gegeben gewesen sein sollen??? Ich wüsste nicht was sich verändert hat. Auch muss ich befürchten, von heute auf morgen wieder als "Relevante Person" eingestuft zu werden, da es dafür scheinbar keine hohen Hürden gibt und die Polizei sich nicht erklären muss, es gibt ja keine gesetzliche Definition.

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Verfassungssch(m)utz 2005 - 2019

Der Verfassungsschutz findet Aktionsklettern staatsgefährdend. Damit setze ich mich in meinem Buch auseinander. Immer wieder veröffentliche ich Texte in meinem Blog.

Dezember 2019: ich habe meine Klage gegen den verfassungsschutz Niedersachen gewonnen!Die Daten wurden gelöscht

ältere Beiträge

LKA Verfassungsschutz, wo ist der Unterschied?

Video Im Visier des Verfassungsschutz

Bespitzelung im Staatsauftrag

Aktuell (2018) Klage ich vor dem Verwaltungsgericht um Löschung von Daten des Verfassungsschutz Niedersachsen. Ich habe einen Anwaltr beigeordnet bekommen. Der Verfassungsschutz liefert nur geschwärzte Akten. Die Sperrerklärung wurde derzeit in einem in Camera Verfahren durch das OVG geprüft und ein Teil der Akte wurde freigegeben. Es geht vorm VG weiter.

CastorgegnerInnen bespitzelt (Lubmin Castor 2011)

Bericht zur Klageverhandlung vorm AG Wolgast in meinem Blog. Das Gericht hat die Ingewahrsamnahmen für zum Teil rechtswidrig erklärt. Ich habe darüber hinaus eine Kurzgeschichte geschrieben, die in meinem Buch Kommen Sie da runter! 2014 erschienen ist.

Nahtrag 2018: ich habe inzwischen 2 Verfassungsbeschwerden gewonnen und das Landgericht Stralsund musste seine Beschlüsse korrigieren. Der Gewahrsam wurde für ganz rechtswidrig erklärt.Bericht

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Offene Überwachung und Gefährderansprache (Castor 2008)

Unerwünschte Begleiter im Zug nach Hamburg - ich habe mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bundespolizei beschwert. Laut Polizei war das eine "Gefährderansprache" (Antwortschreiben von der BP als pdf). Also wenn ich gut 3 Wochen vor dem Castortransport einfach so mit der Bahn nach Hamburg fahre und mit FreundInnen verabredet bin (anzumerken, ist dass es ja keine übliche "Castorstrecke" ist, das ich mich ja von der Castorstrecke entfernte!), das ist gefährlich für den Staat, so dass zwei Beamten es für nötig halten mitzufahren und dabei in Kontakt mit Kollegen bleiben, die zeitgleich über die Autobahn fahren. "Wenn was ist" ... Ist das keine Überwachung?Ich habe darüber eine Kurzgeschichte geschrieben, die in meinem Buch Kommen Sie da runter! 2014 erschienen ist. Sie heißt "Sonderzug nach Hamburg".

Merkwürdige Post: ich habe Bußgeldbescheide wegen angebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Monaten vor dem Transport erhalten- obwohl meine Personalien kein einziges mal überprüft wurden. Was ich auf eine Art Überwachung zurückführe.

Bespitzelung durch das MEK war rechtswidrig (Castor 2006)

Was

Erhebung von persönlichen Daten (offiziell auf mich bezogen) mit besonderen technischen Mitteln und Methoden nach § 34 (längerfristige Observation) und 35 (verdeckter Einsatz technischer Mittel) Nds. SOG. Also zur Gefahrenabwehr, "zur Verhinderung von Straftaten erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" und zur "Erkenntnisgewinnung" über meinem (politischen) Umfeld... Die Maßnahme endete mit der präventiven Festnahme zweier kleineren Gruppen von Anti-atom- AktivistInnen am Tag X (Castor 06). Zeitlich erfolgten die Festnahmen mit 3,5 Stunden Intervall. Räumlich waren die Gruppen ebenfalls voneinander getrennt: eine Gruppe bei Deutsch Evern, eine andere im Lüneburger Stadtgebiet. Also die Polizei hat nicht nur Informationen über mich gesammelt, sondern auch andere FreundInnen überwacht.

Wie

Einsatz von MEK ( Mobiles Einsatzkommando, Spezialeinheiten üblicherweise bei Schweren Straftaten und Terrorismusverdacht tätig) - Insgesamt 4 MEK-Einheiten aus Lüneburg, Osnabrück und Hannover. Hinzu kommt eine Fahndungseinheit der Bundespolizei aus Pirna und für den Tag X eine BFE (Beweissicherung und Festnahmeeinheit) aus Thüringen (Erfurt). Ja ein bisschen viel für die Abwehr des Baumklettern gegen den Castor!

Welche "Technik" verwendet wurde, bleibt ein Geheimnis, es ist nicht aktenkundig (zumindest was die Akte betrifft, die ich nach langer Zeit und Kampf dafür bekommen habe).

Wann

In der Zeit 30. Oktober 06 - 12. November 06 (naja, offiziell...), ich erhielt einen Monat nach Abschluss der Maßnahme ein Benachrichtigungsschreiben der Polizei

Dokumente

Auszüge aus der Gefahrenprognose (PDF) auf dessen Grundlage ich überwacht wurde

Überwachungsprotokolle aus der Akte (PDF): Schule (was ja erklären kann, warum der Vorstand der Schule wo ich tätig war, plötzlich mit mir reden wollte...) ; Lappalie ; Verhältnismässigkeit? ist ja wichtig zu wissen, ob ich Ein- oder Zweirad fahre, ob ich einen Redebeitrag halte ; die Festnahme am Tag X

Verwaltungsgericht

Ich habe Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Ein Jahr nach dem Vorfall habe ich Einsicht in die Akte erhalten. Der Streit wurde außergerichtlich gelöst. Die Polizei hat am 31.01.2008 die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich anerkannt. Zitat: "das Klagebegehren wird anerkannt"

Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, kam die Polizei ihrer Verpflichtung die Daten von Amt wegen zu löschen jedoch nicht nach. Die Daten benutzte sie beispielsweise im November 2008 als Grundlage für eine Gefahrenprognose, was dem Gericht vorgelegt wurde, um meine angebliche "Gefährlichkeit" zu belegen. Daraufhin wurde ich für dreieinhalb Tage in präventivem Langzeitgewahrsam genommen. In der Akte war kein einziger Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Observation von 2006 zu finden. Das Landgericht führte die Observation in seiner Begründung aus... unter dem Motto, ich wurde durch die - rechtswidrige - Observation nicht eingeschüchtert, also bleibt nur eine präventive Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Protestaktionen übrig.

Politisches

Anfrage von der Linke im Landtag und Antwortschreiben vom Innenminister (Dezember 08)

Texte aus einer Lesung zum Thema Repression (PDF)

In meinem Buch "Kommen Sie da runter!" gibt es mehrere Kurzgeschichten zu dieser Überwachung.

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